
Chronologie und Links
ACHTUNG: Es erfolgte eine Änderung im Ratsinformationssystem, infolge derer ältere Links ins Leere laufen. Wir überprüfen und korrigieren derzeit die Links. Bis zum Abschluss können Sie die verlinkte Seite / das entsprechende Dokument erreichen, indem Sie den Link kopieren und den Teil"sessionnet.krz.de" durch "sessionnet.owl-it.de" ersetzen.
Bedeutungserklärungen
- Flächennutzungsplan
- Glossar der Professur für Meteorologie an der TU Dresden: "Ein Flächennutzungsplan ist gem. § 1 Absatz 2 BauGB ein vorbereitender Bauleitplan eines Stadtgebiets, dessen Regelung sich nach den §§ 5 ff. BauGB richtet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Im Flächennutzungsplan dient dazu eine grafische Plandarstellung, in der gem. § 5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird. Der Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan ist lediglich behördenverbindlich. Er entfaltet gegenüber den Bürgern im Unterschied zum B-Plan keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher keine Baurechte herleiten."
- auf Wikipedia
- Bebauungsplan
- Glossar der Professur für Meteorologie an der TU Dresden: "Der Bebauungsplan (§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB)) ist ein verbindlicher Bauleitplan. In einem Bebauungsplan wird nicht nur die Art (wie beim F-Plan), sondern auch die Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. Erstellt wird ein Bebauungsplan von der zuständigen Gemeinde. Diese legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern für jeweils einen Teil davon, beispielsweise einen Ortsteil oder eine Grundstücksgruppe. Ein Bebauungsplan liegt gem. § 30 Absatz 1 BauGB vor, wenn eine Festsetzung über die Art und das Maß der Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen vorhanden ist (sog. qualifizierter Bebauungsplan). Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist das Bauvorhaben gem. § 30 Absatz 3 BauGB im Übrigen nur nach Maßgabe des § 34 BauGB (im Innenbereich) oder des § 35 BauGB (im Außenbereich) zulässig (sog. einfacher Bebauungsplan)."
- auf Wikipedia
- Zielabweichungsverfahren
Rahmenplanungen der Stadt Radeberg
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Radeberg
- Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg hat am 20.07.2022 mit Beschluss Nr. SR035-2022 die 1. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) der Stadt Radeberg (vormals "Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKo)") beschlossen.
- Unterlagen auf der Homepage der Stadt Radeberg
- Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf (auch Landschaftsplan)
- Der Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Radeberg und der Ortsteile Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf ist seit dem 16.06.2006 rechtskräftig!
- Unterlagen auf der Homepage der Stadt Radeberg
Übergeordnete Planungen
- Landesentwwicklungsplan (2013)
- Einleitung (1. Abschnitt): "Der Landesentwicklungsplan ist das zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende landesplanerische Gesamtkonzept der Staatsregierung zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen. Im Landesentwicklungsplan sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung festgelegt."
- Landesentwicklungsplan 2013
- Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien (2023)
- Die Region im Überblick: "Die Regionalplanung fungiert als Brücke zwischen der Landesplanung und kommunalen Planungsinteressen. Eine wesentliche Grundlage für die zukünftige räumliche Entwicklung sind der für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien aufzustellende Regionalplan sowie die für den Braunkohlenbergbau aufzustellenden Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenpläne. Im Regionalplan sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Region räumlich und sachlich ausgeformt. Damit ist der Regionalplan der verbindliche Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung im Planungsgebiet. Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne bilden die regionalplanerische Grundlage für den Abbau der Braunkohle und die spätere Sanierung eines Tagebaues. Der Sanierungsrahmenplan gibt Auskunft über die zukünftige Nutzung eines stillgelegten Tagebaues."
- Unterlagen auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands Oberlausitz-Niederschlesien
Beteiligung in Sachsen
Beteiligung in Radeberg
- Bürgerbegehren für die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 31.01.2024 | Bebauungsplan Nr. 82
- Bürgerbegehren für die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 31.01.2024 | Bebauungsplan Nr. 83
- Bebauungsplan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg"
- Bebauungsplan Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg"
Bürgerbegehren in Deutschland
- Datenbank Bürgerbegehren (Bergische Universität Wuppertal)
- 22.08.2024: 10 Einträge zu Bürgerbegehren mit Filter "Sachsen", "2024", "Wirtschaftsprojekte"
- Bürgerbegehren Radeberg
- Bürgerbegehren Wiedemar (Bürgerentscheid am 01.09.2024)
- siehe auch: Seite der Bürgerinitiative
- siehe auch: Seite der Landerwerb IVG Wiedemar GmbH
- Ergebnis des Bürgerentscheids: "Mit 65,26 Prozent Nein-Stimmen wenden sich die Bürgerinnen und Bürger gegen den Satzungsbeschluss zum IVG-Bebauungsplan." (Quelle: Pressemitteilung der Gemeinde Wiedemar)
Großansiedlungen
- 31.01.2025 WochenKurier Weixdorf wird City - siehe auch Livestream Einwohnerversammlung Weixdorf am 23.1.2025
- 01.01.2025 Sächsische Zeitung TSMC in Dresden: „2025 müssen wir uns um die Zulieferer kümmern“ | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 06.01.2025)
- 23.10.2024 Sächsische Zeitung Landkreis Bautzen und Ottendorf-Okrilla wollen sich für TSMC-Ansiedlung stärken | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 24.10.2024)
- 12.09.2024 Sächsische Zeitung Welche Auswirkungen könnte die ESMC-Ansiedlung für Ottendorf haben? | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 13.09.2024)
- 20./21.08.2024 Sächsische Zeitung
- Nächster Spatenstich im Silicon Saxony: Ein Lieferant der Chipfabriken baut neu | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader
- Wachsende Chipbranche im Dresdner Norden benötigt mehr Strom | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader
- TSMC-Ansiedlung: "Dresden und Umgebung braucht 10.000 neue Wohnungen" | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader
- Kommandos an Kanzler Scholz beim Spatenstich für Chipfabrik ESMC in Dresden | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader
- Kommentar zum Start für Chipwerk von TSMC in Dresden: Ein Meilenstein für Sachsen | Sächsische.de (saechsische.de)
- Der Startschuss für das erste Chipwerk von TSMC in Europa ist gefallen | Sächsische.de (saechsische.de)
- Das ist der Zeitplan für die neue Dresdner Mikrochipfabrik ESMC mit 2.000 Jobs | Sächsische.de (saechsische.de) - auch zu lesen bei PressReader
- 08.08.2024 Sächsische Zeitung Was eine zusätzliche Chipfabrik für Sachsen bedeutet | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 09.08.2024 und 19.08.2024)
- 20.05.2024 Sächsische Zeitung Dresden fehlen Flächen für Mittelständler: Die Kleinen zahlen den Preis für TSMC & Co | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 18.05.2024)
- 11.04.2024 Sächsische Zeitung Was Sachsen nach dem Bau der TSMC-Chipfabrik erwartet | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 12.04.2024)
- 07.04.2024 Sächsische Zeitung TSMC-Fabrik in Sachsen: Spatenstich in Dresden für das zweite Halbjahr 2024 geplant | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 08.04.2024)
- 22.03.2024 Sächsische Zeitung Wie es mit der TSMC-Ansiedlung in Dresden weitergeht | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 26.03.2024)
26. November 2025
Stadtrat - Link zur Sitzungsankündigung (PDF) / Link zur Niederschrift
- TOP 13.1 (öffentlicher Teil): SR085-2025 "Vergabe der Technischen Planungsleistungen für den Bebauungsplan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost" Beschluss einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung"
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
- Anmerkung:
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG hatten bereits in der Stadtratssitzung vom 29.10. (TOP 10 - SR062-2025) auf die erheblichen Risiken beim vorgelegten Finanzierungskonzept hingewiesen. Wie der Beschlussvorlage nun zu entnehmen ist, "...wurde der Fördermittelantrag abschlägig beschieden, so dass die Finanzierung gem. Beschluss SR062-2025 nicht gesichert ist."
- Auf Rückfrage von Detlev Dauphin bestätigt die Stadtverwaltung, dass auch ohne Leistungsphase 3 die Planungen fortgeführt werden können. Die Kosten für die nun beauftragten Leistungsphasen 1 und 2 betragen 147.056,88 EUR. Die darin enthaltenen Eigenmittel i.H.v 122.316,76EUR werden nunmehr vollständig aus "zurückgezahlten Kita-Zuschüssen aus dem Jahr 2024" bereitgestellt. Die FREIEN WÄHLER RADEBERG sehen die zweckfremde Nutzung der Mittel kritisch, da diese (vorerst) nicht den Kindern bzw. den entsprechenden Einrichtungen zu Gute kommen werden (siehe hierzu auch TOP6 | SR074-2025 "Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Radeberg (Elternbeitragssatzung)"). Die Stadtverwaltung bestätigt auf Rückfrage, dass auch diese Mittel im Rahmen eines späteren Förderantrages berücksichtigt (gefördert) werden.
14. November 2025
Beitrag in "die Radeberger" (Onlineausgabe 45/2025)
- Große Kreisstadt Radeberg (Seite 3)
- Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg | B - Plan Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“
- Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes
- Änderung der Entwicklungsziele
- Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg | B - Plan Nr. 83 „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg“
- Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
- Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg | B - Plan Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“
- Große Kreisstadt Radeberg (Seite 7)
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 29.10.2025 (Auszug)
- Beschluss-Nr. SR060-2025: Das begonnene Bauleitplanverfahren zum B-Plan Nr. 83 „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg“ wird nicht weiter geführt. Das Verfahren wird eingestellt.
- Beschluss-Nr. SR061-2025:
- Die Bezeichnung des Bebauungsplanes wird geändert in B-Plan Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost“.
- Die Entwicklungsziele werden geändert in: Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes der Großen Kreisstadt Radeberg für die Ansiedlung großflächiger Gewerbebetriebe.
- Die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren fürden Bereich des räumlichen Geltungsbereiches von B-Plan Nr. 82 wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben und die Behörden, TÖB und Nachbargemeinden darüber zu informieren.
- Von einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Grundlage von § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB abgesehen.
- Beschluss-Nr. SR062-2025
- Der Stadtrat beschließt, die Planungsaufträge für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren an folgende Planungsunternehmen zu vergeben:
- Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 266.394,84 EUR.
Die Deckung erfolgt zu 75% (199.796,13 EUR) aus Fördermitteln aus dem Förderprogramm GRWInfra, zu 25% (66.598,71 EUR) aus zurück gezahlten Kitazuschüssen aus dem Jahr 2024.
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 29.10.2025 (Auszug)
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG verweisen auf die verschiedenen Einschätzungen und Anmerkungen zur Stadtratssitzung vom 29.10.2025 (siehe Eintrag vom 29.10.2025). Die vorliegenden Bekanntmachungen der Stadtverwaltung beschränken sich auf die (auszugsweise) Wiedergabe der Stadtratsdokumente. Unbeantwortet bleibt die von Detlev Dauphin gestellte Frage zur (bindende) Wirkung des Bürgerentscheids auf die geplante und nun beschlossene Einstellung des Verfahrens (SR060-2025). Die dazu von Oberbürgermeister Höhme in der Sitzung angekündigte Information der Bürger ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER RADEBERG unbedingt erforderlich.
7. November 2025
Beitrag in "die Radeberger" (Onlineausgabe 44/2025)
- Gewerbegebiete – die Bürgerinitiative sagt Auf Wiedersehen! (Seite 4)
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG danken der Bürgerinitiative für das umfangreiche und nachhaltige Engagement zur direkten Beteiligung der Bürger in dieser für die Stadtentwicklung herausragenden Entscheidung. Wir teilen die Einschätzung der Bürgerinitiative, dass ein wesentliches Ziel erreicht wurde: "Die Bürger wurden umfangreicher informiert und beteiligt, als ursprünglich vorgesehen war."
4. November 2025
DieSachsen.de Bürgerinitiative geht, Skepsis bleibt | Die Sachsen.de (diesachsen.de)
29. Oktober 2025
Stadtrat - Link zur Sitzungsankündigung (PDF) / Link zur Niederschrift
- TOP 8 (öffentlicher Teil): SR060-2025 "B - Plan Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg - Beschluss zur Einstellung des Verfahrens"
- Beschlussvorschlag: " Das begonnene Bauleitplanverfahren zum B - Plan Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg“ wird nicht weiter geführt. Das Verfahren wird eingestellt."
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
- Anmerkung:
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG begrüßen, entsprechend der bisherigen Argumentation, die Einstellung dieses Verfahrens.
- Detlev Dauphin stellt die Frage, inwieweit die Beschlussvorlage dem Bürgerentscheid vom 23.02.2025 - "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ und „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen ausgewiesen werden können und damit die Beachtung aller öffentlichen und privaten Belange – z. B. die des Natur-, des Landschafts-, des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden im Verfahren sicherstellt?" - gerecht wird, da diese vom Bürger gewollte Prüfung nicht stattgefunden hat und die Öffentlichkeit auch gar nicht beteiligt wurde. Oberbürgermeister Höhme teilte daruf hin mit, dass die Bürger demnächst informiert werden.
- TOP 9 (öffentlicher Teil): SR061-2025 "B - Plan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg" (- Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes; - Änderung der Entwicklungsziele)
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
- Anmerkung:
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG begrüßen, entsprechend der bisherigen Argumentation, die Verkleinerung der geplanten Flächen.
- Detlev Dauphin thematisiert in seiner Wortmeldung einige Passagen aus dem Ergebnis des Zielabweichunsgverfahrens zur geplanten Fläche (siehe auch 31.01.2025). Darin steht u.a.:
- "Aus Sicht des LfULG stehen der Planung Bedenken seitens des Fachbelangs Agrarstruktur/Landwirtschaft entgegen. ... Die natürliche Bodenfruchtbarkeit dieser beplanten Flächen ist überwiegend sehr hoch ... . Damit handelt es sich auch innerhalb des Vorranggebietes Landwirtschaft um besonders hochwertige landwirtschaftliche Flächen. Die Inanspruchnahme dieser Flächen widerspricht aus Sicht des LfULG den Bestimmungen des Zieles Z 4.2.1.1 des LEP 2013 und der Land- und Fischereiwirtschaft, des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor der Inanspruchnahme für andere Nutzungen dienen. Aus Sicht des LfULG geht das Argument des Antrages auf Zielabweichung (Seite 19) fehl, dass im Regionalplan mit der Ausweisung von 42,5 % der landwirtschaftlichen Flächen als Vorranggebiet Landwirtschaft das Ziel 4.2.1 .1 des LEP 2013 erfüllt ist und durch die Inanspruchnahme von 34 ha auf dem Gebiet der Stadt Radeberg auch nicht gefährdet wird. ... Die hier überplanten Flächen gehören als besonders hochwertige Flächen dazu und sollten der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben."
- Landkreis Bautzen: Es handelt sich dabei um hochwertige Acker- und Grünlandflächen mit hoher Bodengüte. Die Flächen werden landwirtschaftlich bewirtschaftet und sind überwiegend langfristig verpachtet. Es sind gemäß BauGB die Belange der Land- und Forstwirtschaft mit den Belangen der Wirtschaft (siehe§ 1 Absatz 6 Punkt 8.a und 8.b BauGB) gegeneinander und untereinander gerecht gemäß § 1 Absatz 7 BauGB abzuwägen. In der Annahme, dass diese Abwägung durchgeführt wurde und den jetzigen Flächeneigentümern bzw. Pächtern, wie in der Begründung dargestellt, perspektivisch ca. 100 ha als Tauschfläche zur Verfügung gestellt werden, wird auf die Äußerung von Bedenken verzichtet. ... Den Angaben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) folgend, ist bei dem betroffenen Boden von einer sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit und einem sehr hohen Wasserspeichervermögen auszugehen. Der Boden verfügt zudem über ein gutes Filter- und Puffervermögen und zählt damit zu den wertvolleren in der Region."
- NABU: Die Teilfläche befindet sich auf einem Vorranggebiet Landwirtschaft. Unter Kapitel 4.1 "Abweichung zur Flächenausweisung im Regionalplan", werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die landwirtschaftliche Flächenbilanz der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien aufgezeigt und im Zusammenhang mit der Gesamtfläche in der Planungsregion als marginal dargestellt. Dabei wird die Bodenqualität nicht berücksichtigt. Dieselbe ist zwingend zu betrachten .... Die Abweichung ist aus Sicht des NABU unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht vertretbar. ... In der Begründung werden keine konkreten Angaben über Anfragen bzgl. bereitstehender Flächen und deren Anforderungen angezeigt, sondern nur darauf verwiesen, dass es solche Anfragen gäbe, die zwischen 280 m² und 70.000 m² veranschlagen würden. Die vorgelegte Planung ist jedoch weit von einer solchen Flächengröße entfernt .... Der NABU Sachsen lehnt daher das Vorhaben ab."
- Detlev Dauphin stellte nachfolgend die Frage, wie die Stadtverwaltung die Abwägung (siehe vorstehend Landkreis Bautzen) durchgeführt hat und wie die 100ha Tauschfläche zur Verfügung gestellt werden sollen. Oberbürgermeister Frank Höhme verwies ohne eine konkrete Antwort lediglich auf das laufende Verfahren.
- TOP 10 (öffentlicher Teil): SR062-2025 " Vergabe der Planungsleistungen für den Bebauungsplan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost" und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (EU-Ausschreibung) - Beschluss einer außerplanmäßigen Aufwendung"
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG sehen das vorgestellte Finanzierungskonzept aus nachfolgende Gründen kritisch:
- Auf Nachfrage (Detlev Dauphin) bestätigt Oberbürgermeister Frank Höhme, dass alle mit der Beschlussvorlage zu vergebenden Lose ("Los 1: Bebauungsplan gem. §19 HOAI und Teiländerung FNP; Los 2: Landschaftsplanung für Grünordnungsplan LP 1-4 nach § 24 HOAI sowie Umweltbericht gemäß Anlage 1 BauGB; Los 3: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Energie- und Wärmekonzept") für die weitere Planung erforderlich sind.
- Die Vergabe von Los 3 erfolgt "vorbehaltlich des positiven Fördermittelbescheides aus dem Förderprogramm GRWInfra ..." In diesem Zusammenhang von besonderem Interesse sind folgende Passagen der Richtlinie:
- Ziff. II (Gegenstand der Förderung) Nr. 10: Planungs- und Beratungsleistungen, die die Träger zur Vorbereitung/Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nehmen, sofern hierfür nicht andere Programme zur Verfügung stehen.
- Ziff III (Zuwendungsempfänger) Nr. 3: Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich Eigentümer von Grund und Boden und Eigentümer der (mit Fördermitteln) hergestellten Infrastrukturanlage sein
- Ziff. VI (Zuwendungsvoraussetzungen) Nr. 5: Kosten der Bauleitplanung sind nicht förderfähig
- Unklar bleibt, wie im Fall eines negativen Bescheides, d.h. dem Ausfall von 200.000EUR Fördermitteln vorgegangen werden soll. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER RADEBERG sind folgene Optionen möglich:
- Es gibt eine alternative Fördermöglichkeit.
- Los 3 wird nicht beauftragt und damit das gesamte Verfahren beendet.
- Die Summe wird zusätzlich zu den bisher veranschlagten Mittel aus Eigenmitteln bereitgestellt.
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG sehen das vorgestellte Finanzierungskonzept aus nachfolgende Gründen kritisch:
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
30. September 2025
Der WochenKurier beendet seinen Geschäftsbetrieb WochenKurier (wochenkurier.info) - alle nachfolgenden Links wurden INTERNETARCHIV aktualisiert und sind weiterhin abrufbar.
26. September 2025
Beitrag in "die Radeberger" (Onlineausgabe 38/2025)
- „3 Jahre im Amt“ - im Gespräch mit Oberbürgermeister Frank Höhme | Teil 4 – Infrastruktur und Wirtschaftsförderung (Teil: Gewerbegebiet, Wirtschaftsförderung, Bürgerbegehren & Bürgerentscheid)
18. Juli 2025
Entscheidung des Landratsamt: Der Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrates mit Stadtratsbeschluss Nr. SR056-2024 der Großen Kreisstadt Radeberg über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. SR077-2023 der Großen Kreisstadt Radeberg vom 31.01.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg OsU Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg" wird zurückgewiesen.
Beachtenswert sind bei dieser Entscheidung die "Materielle Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens" und deren Wertung (ab Seite 12):
- Gegenstand des Bürgerbegehrens ist eine Angelegenheit, für die der Gemeinderat zuständig ist
- Einschätzung: Ist gegeben!
- Mit dem Bürgerbegehren wird kein gesetzwidriges Ziel verfolgt
- Einschätzung: "... Das Ziel ist zulässig."
- Es muss ein hinreichend bestimmter Entscheidungsvorschlag enthalten sein, über den mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann
- Einschätzung: "Die gesetzlichen Voraussetzungen sind hier gegeben."
- Eine Begründung für das Bürgerbegehren liegt vor. Die Begründung muss Tatschen zutreffend darstellen und alle vorgebrachten Argumente abdecken.
- Einschätzung: "Das Erfordernis einer ausreichenden Begründung des Bürgerbegehrens ist nicht erfüllt."
- Ein Vorschlag zut Deckung der Kosteh oder zum Ausgleich der Einnahmeausfälle der verlangten Maßnahme muss grundsätzlich enthalten sein
- Einschätzung: "Ein Kostendeckungsvorschlag im formalen Sinn kann demnach nicht gefordert werden, ist hier entbehrlich."
Zusammenfassende Wertung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens: "Mit der im Bürgerbegehren angeführten Begründung kann der Bürger aufgrund ... einer gänzlich fehlenden Begründung bei den finanziellen Auswirkungen ... nicht erkennen, was nach Ansicht der Initiatoren gegen einen Aufstellungsbeschluss spricht und sich damit auch keinen eigenen freien Willen bilden. Die gesetzliche Voraussetzung einer zutreffenden Begründung für den Entscheidungsvorschlag des Bürgerbegehrens ist damit nicht erfüllt, was zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führt."
Anmerkung: Die Heranziehung "fehlenden Begründung bei den finanziellen Auswirkungen" ist dahingehend bemerkenswert, da die Stadt Radeberg im gesamten Prozess bisher keine eigenen Zahlen zu dieser Fragestellung vorgelegt hat - weder von sich aus, noch auf die vielfach vorgetragenen Anfragen.
7. März 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 09/2025)
- Gemeinde Arnsdorf (Seite 2)
- Öffentliche Bekanntmachung über das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheides zu der Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Arnsdorf die vorgesehenen Planungen zur Errichtung zweier interkommunaler Gewerbegebiete mit der Großen Kreisstadt Radeberg nicht weiterverfolgt?“ am 23. Februar 2025 - Wahlbeteiligung 79,57% | Stimmen: JA 1887 ; NEIN 1286
- Beiträge Nach den Bürgerentscheiden - Was sagen die Bürgerinitiativen? (Seite 3)
- Bürgerinitiative Radeberg (Vera Winkler): Bürgerentscheid zeigt Willen der Bürger zur Mitbestimmung
- "Am 23.02.2025 haben die Bürger von Radeberg und seinen Ortsteilen über eine nicht verständliche Frage zum Fortgang der bereits begonnenen Planverfahren für zwei große Gewerbegebiete abgestimmt. Im Vorfeld hatte es viele Diskussionen über das Für und Wider der Gewerbegebiete gegeben. Sachlichen Argumenten gegen die Umnutzung von hochwertigen Landwirtschaftsflächen für großflächige Gewerbeansiedlungen, die sowohl von Fachämtern, dem NABU Deutschland, der Bürgerinitiative und vielen Bürgern vorgebracht wurden, standen wenig konkrete Aussagen der Stadt über erhoffte positive Effekte und widersprüchliche Aussagen zu den tatsächlich verfolgten Planungszielen gegenüber. Auf jede Information der Bürgerinitiative – sei es auf ihrer Website, durch Flyer oder Plakate – gab es Erwiderungen der Stadt und von Befürwortern aus den Reihen des Stadtrates, denen es aber wiederholt an Fakten und verlässlichen Aussagen mangelte. Dafür muteten sie oft als Replik der Vorlagen der Bürgerinitiative an. Sie zeigten aber, dass die Aktivitäten der Bürgerinitiative zur stadtweiten Diskussion über diese wichtigen Themen anregen konnten. Dass der Bürgerentscheid überhaupt zustande kam, ist dem monatelangen Ringen der Bürgerinitiative für die Zulässigkeit der durchgeführten Bürgerbegehren zu verdanken. Nur so konnte der Stadtrat dazu bewegt werden, einen eigenen Bürgerentscheid – den sogenannten Ratsentscheid – auf den Weg zu bringen. Dass dies nicht das vordringliche Interesse der großen Fraktionen des Stadtrates war, zeigte die Fragestellung. Selbst der Oberbürgermeister musste zugeben, dass diese nicht ohne Weiteres verständlich war. Unter beträchtlichem Einsatz von Steuermitteln hat die Stadt ausschließlich ihre erhofften wirtschaftlichen Interessen beworben. Welchen Stellenwert einem Bürgerentscheid beizumessen ist, der unter diesen Umständen durchgeführt wurde, sollten sich die Verantwortlichen im Stadtrat sowie der Oberbürgermeister selbst beantworten. Mit diesem Bürgerentscheid hat die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Stadtrat lediglich beauftragt, dass er sich gesetzeskonform zu verhalten hat. Der folgerichtige Schritt wäre nun, die Bürger über die mittels Bürgerbegehren angestrebten Bürgerentscheide über die Gewerbegebiete selbst entscheiden zu lassen. Genau um diese Frage geht es in den von der Bürgerinitiative durchgeführten Bürgerbegehren, deren Zulässigkeit aktuell von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Bautzen geprüft wird."
- Bürgerinitiative Arnsdorf (Andreas Pohle): Arnsdorfer Bürger haben entschieden - JA für die Ablehnung! großflächiger Gewerbegebiete
- "Unsere Bürger haben sich im Bürgerentscheid am 23. Februar 2025 dazu entschieden, die Planung großflächiger interkommunaler Gewerbegebiete mit Radeberg nicht weiter fortzuführen. Damit steht der ca. 80 ha große Flächenanteil Arnsdorfs dafür nicht mehr zur Verfügung. In Radeberg kam es zum entgegengesetzten Votum. Hier steht aber IMMER NOCH das Ergebnis der Prüfung des eigentlichen Bürgerbegehrens aus, das von der Radeberger Bürgerinitiative initiiert wurde. Wir bewerten das Votum der Arnsdorferinnen und Arnsdorfer als Aufforderung an unseren Bürgermeister, Herrn Eisold, die Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte, andere Lösungen für die Ansiedlung klein- und mittelständischer Unternehmen zu suchen. Außerdem halten wir es für erforderlich, die Umnutzung der guten Ackerflächen auf dem Gebiet zwischen der S159 / Radeberg, Wallroda und Hüttertal zu überdenken und diese weiterhin für unsere Landwirtschaft bereitzuhalten und damit auch das Hüttertal vor einer massiven Schädigung zu bewahren. Wir geben allen Mandatsträgern der Stadt Radeberg und der Gemeinde Arnsdorf zu bedenken, dass der Ausgang des Arnsdorfer Bürgerentscheides sehr eng mit diesen Themen zusammenhing. Wir widersprechen einer Zukunftsvision, nach der die Region von Dresden bis Bischofswerda ein Stuttgart 2.0 – Wohnen zwischen Industriegebieten und massivem Verkehr - werden wird, wie sie Ministerpräsident Kretschmer am 6. Februar 2025 an Arnsdorfs Bürgermeister und Gemeinderäte postulierte! ..." (gekürzt)
- Bürgerinitiative Radeberg (Vera Winkler): Bürgerentscheid zeigt Willen der Bürger zur Mitbestimmung
28. Februar 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 08/2025)
- Große Kreisstadt Radeberg (Seite 2)
- Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids vom 23.02.2025 zur zukünftigen Entwicklung der Stadt Radeberg
- Abstimmungsfrage: „Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ und „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen ausgewiesen werden können und damit die Beachtung aller öffentlichen und privaten Belange – z. B. die des Natur-, des Landschafts-, des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden im Verfahren sicherstellt?“
- Wahlbeteiligung 77,05% | Stimmen: JA 6988 ; NEIN 4455
- Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids vom 23.02.2025 zur zukünftigen Entwicklung der Stadt Radeberg
- Aktuelles aus dem Rödertal (Seite 2)
- Meldung Stadtverwaltung Radeberg - Bürgerentscheid in Radeberg
- Meldung der Gemeindeverwaltung Arnsdorf - Bürgerentscheid in Arnsdorf (Zitat: "... Hier fiel das vorläufige Ergebnis des Votums wie folgt aus: 59,47 % stimmten mit „Ja“ und somit gegen weitere Planungen mit Radeberg. ..."
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 3)
- Beitrag Oberbürgermeister Frank Höhme zum Bürgerentscheid - Gemeinsam in die Zukunft unserer Stadt. (Seite 3)
- Leserbrief "Bürgerdialog am 12.02.2025 im Humboldt-Gymnasium zu geplanten neuen Gewerbeflächen" (Seite 4)
25. Februar 2025
Sächsische Zeitung Radeberger Bürgerinitiative nimmt Stellung zum Ausgang des Bürgerentscheids | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 27.02.2025)
24. Februar 2025
Sächsische Zeitung Der Bürgerentscheid war richtig | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader
23. Februar 2025
Sächsische Zeitung Bürgerentscheid über Gewerbegebiete: So haben Radeberg und Arnsdorf abgestimmt | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 25.02.2025)
Stimmergebnis im Detail auf wahlen.regioit.de
21. Februar 2025
Sächsische Zeitung Naturschutz gibt grünes Licht für Gewerbegebiet bei Radeberg | Sächsische.de (saechsische.de)
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 07/2025)
- Leserbrief "Bürgerentscheide Arnsdorf und Radeberg Richtigstellung unterschiedlicher Aussagen Nutzen Sie die seltene Möglichkeit der direkten Bürgerbeteiligung!" (Seite 2)
- Leserbrief "Zum Arnsdorfer Bürgerentscheid am 23. Februar 2025" (Seite 2)
- Beitrag Radeberger Industriegeschichte – ein Rückblick mit Ausblick zum Nachdenken … (Seite 3)
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 3)
- Beitrag Oberbürgermeister Frank Höhme zum Bürgerentscheid - Entscheiden Sie bitte über die Zukunft unserer Stadt Radeberg. (Seite 3)
19. Februar 2025
Sächsische Zeitung Bürgerentscheid zu Gewerbegebieten in Radeberg: Gegner und Befürworter ringen mit Flyern um Stimmen | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 18.02.2025)
17. Februar 2025
Sächsische Zeitung Geplante Gewerbegebiete in Radeberg: Chance oder unnötige Versiegelung von Ackerboden? | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 18.02.2025)
14. Februar 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 06/2025)
- Beitrag Bürgerdialog in Arnsdorf - Zukunft der Planung eines Gewerbegebietes im Fokus (Seite 1)
- Beitrag „Solche Firmen hätten auch Radeberg gutgetan“ - Interview von Wolfram Roland Bauer, CEO GCW (German Clean Water Group) (Seite 3)
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 3)
- Leserbrief "Bürgerentscheid zu den Gewerbegebieten" (Seite 4)
- Anzeige "Wir für Radeberg" und CDU (Seite 5)
- Anzeige ZAG (Zukunftsinitiative Arnsdorfer Gemeinde) (Seite 8)
13. Februar 2025 (ab)
Verteilung eines Flyers durch die Bürgerinitiative Radeberg
13. Februar 2025
WochenKurier Sachlichkeit hat Vorrang | WochenKurier (wochenkurier.info)
Pressemitteilung der Stadt Radeberg: "Erfolgreicher Bürgerdialog am 12. Februar 2025: Intensiver Austausch zur Zukunft neuer Gewerbeflächen in Radeberg" (per E-Mail von Presse & Öffentlichkeit (
12. Februar 2025
Zweite Bürgerdialog-Veranstaltung im Humboldt-Gymnasium Radeberg
- Moderation: Peter Escher
- Aufzeichnung der Veranstaltung
- Unser Blick auf die Veranstaltung: Bürgerdialog – Ein (zweiter) Abend der NICHT-Information
- Neben dem Moderator Peter Escher und Oberbürgermeister Frank Höhme waren als Podiumsgäste dabei: Eric Toussaint (Geschäftsbereichsleiter Städtebau, ICL Ingenieur Consult GmbH), Prof. Dr. Peter Peschel (Präsident des Radeberger Sportverein e.V.), Frank-Peter Wieth (CDU-Stadtrat). Nicht dabei war Vera Winkler, die Ihre Teilnahme nicht bestätigt hat, da ihr bis kurz vor der Veranstaltung keine Auskunft über die anderen Teilnehmer der Podiumsdiskussion gegeben wurde - Detlev Dauphin hat ihren Platz übernommen (22:10min bis 27:00min). Inhaltlich gabe es wie beid er ersten Veranstaltung nichts Konkreten zu den Gewerbegebieten: weder zum Bedarf, weder zu Kosten noch zu Risiken. Es blieb bei algemeinen Aussagen zur unebdingten Notwendigkeit und der (potenziel) schönen Zukunft. Im Vergleich zur ersten Veranstaltung haben deutlich weniger Gäste den Bürgerdialog besucht - gemessen am Informationsgehalt der 140min die richtige Entscheidung!
10. Februar 2025
WochenKurier Bürgerbeteiligung ist gut und wichtig | WochenKurier (wochenkurier.info) - derzeit nicht abrufbar
7. Februar 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 05/2025)
- Anzeige Brachen sanieren statt Felder versiegeln | https://buergerentscheidradeberg.de/ (Seite 3)
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 10) - Antworten auf Ihre Fragen zum geplanten Gewerbegebiet
- Anmerkung der FREIEN WÄHLER RADEBERG: Der von uns am 19.06.2024 im Rahmen der Stadtratssitzung übergebene Fragenkatalog (Teil 1, Teil 2 und Eintrag untenstehend) wurde bisher nicht beantwortet.
- Unbgeantwortet sind weiterhin die Schreiben vom Vera Winkler (15.02.2024) und von Gabi Wendt (19.02.2024).
6. Februar 2025
Sächsische Zeitung Vor Bürgerentscheid: Grünes Licht für kleineres Gewerbegebiet in Radeberg | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 07.02.2025)
5. Februar 2025
Mitteilung der Stadt Radeberg: Häufig gestellte Fragen
-
- Anmerkung der FREIEN WÄHLER RADEBERG: Der von uns am 19.06.2024 im Rahmen der Stadtratssitzung übergebene Fragenkatalog (Teil 1, Teil 2 und Eintrag untenstehend) wurde bisher nicht beantwortet.
- Unbgeantwortet sind weiterhin die Schreiben vom Vera Winkler (15.02.2024) und von Gabi Wendt (19.02.2024).
31. Januar 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 04/2025)
- Nachbericht zum Bürgerdialog am 23. Januar 2025 - Ein Gespräch über die Zukunft (Seite 3)
- Position der FREIEN WÄHLER RADEBERG zur Veranstaltung: siehe 23.01.2025
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 3)
Zweiter Bürgerdialog-Veranstaltung
- Angaben der Stadt Radeberg (überarbeitegt am 19.01.2025)
- Wann: Mittwoch, 12. Februar 2025, Einlass ab 18:00 Uhr
- Wo: Humboldt-Gymnasium Radeberg, Freudenberg 9, 01454 Radeberg. Hier haben Sie die Möglichkeit, mehr über das Vorhaben zu erfahren. Und wir haben die Möglichkeit, Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Meinungen zu berücksichtigen.
- Moderation: Peter Escher
Mitteilung der Stadt Radeberg: Positives Ergebnis beim Zielabweichungsverfahren (nachvolgende Links wurden später ergänzt)
- Landesdirektion Sachsen: Zielabweichungsverfahren nach §6 Abs. 2 ROVG i. V. § 16 SachsLPIG - Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg"
- BUND LV Sachsen e.V.: Stellungnahme zum ZAV für die Aufstellung des B-Plan Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost/Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg"
24. Januar 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 03/2025)
- Große Kreisstadt Radeberg (Seite 2)
- Abstimmungsbekanntmachung der Großen Kreisstadt Radeberg zur Durchführung eines Bürgerentscheids zu einem Beschluss des Stadtrates zur zukünftigen Entwicklung der Stadt Radeberg
- Oberbürgermeister Frank Höhme zum Bürgerdialog - „Transparenz und Dialog sind unsere Grundlage“ (Seite 3)
- Zitat: "Wie werden die Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert und ihre Bedenken gehört? - Unser Ziel ist es, einen breiten Dialog zu fördern und alle relevanten Informationen zugänglich zu machen. Der Bürgerdialog mit Ihnen am 23. Januar ist hier ein Schritt. Neben der Vorstellung der Pläne gibt es eine offene Gesprächsrunde, bei der Sie Ihre Fragen direkt an mich und unsere Gäste stellen können und sollen."
- Position der FREIEN WÄHLER RADEBERG zur Veranstaltung: siehe 23.01.2025
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 3)
Mitteilung der Stadt Radeberg: Rückblick: Bürgerdialog zur Zukunft Radebergs – Ein konstruktiver Austausch
- Position der FREIEN WÄHLER RADEBERG zur Veranstaltung: siehe 23.01.2025
- Aufzeichnung der Veranstaltung
- 1:25:40 Frage der FREIEN WÄHLER RADEBERG (Dr. Tilo Roß) zur Eignung der im Jahr 2016 von der Stadt Radeberg genannten alternativen Gewerbeflächen an der Pillnitzer Straße Süd-West (20ha) und Christoph-Seydel-Str. (15,6ha) - Die von Oberbürgermeister Höhme angeführte Abstimmung aus dem Jahr 2006 ist uns nicht bekannt und wurde bisher auch nie thematisiert.
23. Januar 2025
Erste Bürgerdialog-Veranstaltung im Humboldt-Gymnasium Radeberg
- Moderation: Peter Escher
- Aufzeichnung der Veranstaltung
- 1:25:40 Frage der FREIEN WÄHLER RADEBERG (Dr. Tilo Roß) zur Eignung der im Jahr 2016 von der Stadt Radeberg genannten alternativen Gewerbeflächen an der Pillnitzer Straße Süd-West (20ha) und Christoph-Seydel-Str. (15,6ha) - Die von Oberbürgermeister Höhme angeführte Abstimmung aus dem Jahr 2006 ist uns nicht bekannt und wurde bisher auch nie thematisiert.
- Unser Blick auf die Veranstaltung: Bürgerdialog – Ein Abend der NICHT-Information
- Pünktlich 18:30 Uhr eröffnete Peter Escher (Dank an ihn für die zurückhaltende Moderation) die Veranstaltung und übergab das Wort an Oberbürgermeister Frank Höhme. Herr Höhme berichtete von den allseits bekannten Problemen und Abhängigkeiten in Stadt, Land und Bund: Das Geld ist knapp und die Gewerbesteuer ist eine überaus wichtige Finanzquelle für Pflicht- und freiwillige Aufgaben der Stadt. So verwies er auf die Unterstützung für das Stadtbad und den Bau von Spielplätzen, der bis zu 100.000 EUR kostet (Anm.: erst im Dezember wurden für die Öffentlichkeitsarbeit rund um den Ratsentscheid 50.000 EUR bereitgestellt). Zum eigentlichen Anlass des Abends – den geplanten Gewerbegebieten – hatte er keine (neuen) Informationen. Der Oberbürgermeister berichtete lediglich von den bereits bekannten Interessenten, wobei der größte Bedarf bei 7 ha lag, und erwähnte die auch für ihn schwer verständliche – weil in „Verwaltungsdeutsch“ formulierte – Frage im Ratsentscheid. In einer Videobotschaft wandte sich Dr. Dietmar Gruchmann, Erster Bürgermeister der Partnerstadt Garching, an die Anwesenden. Er unterstrich die Bedeutung von Wirtschaft und Gewerbe für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer/seiner Stadt. Als Redner vor Ort folgten Dr. Andreas Brzezinski (Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden) und Frank Bösenberg vom Lobbyverein Silicon Saxony e. V., die ohne konkreten Bezug zu den laufenden Verfahren und unisono mit den Vorrednern wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten forderten. Als letzter Redner berichtet Wolfram Roland Bauer (CEO GCW German Clean Water GmbH & Co. KG) umfangreich aus seiner Lebensgeschichte und seinen wirtschaftlichen Plänen mit seinem recht jungen Kleinunternehmen in Wachau. Nach reichlich einer Stunde Rednerzeit kamen die ersten Bürger mit ihren Fragen zu Wort. Gefragt wurde u. a. nach der Verständlichkeit der Fragestellung und der sich daraus ergebenden Konsequenz bei einem „Nein“, dem Wegfall von hochwertiger landwirtschaftlicher Fläche, der Zielstellung der Stadt (der Oberbürgermeister spricht aktuell eher von kleinerem Handel und Gewerbe, wohingegen bisher großindustrielle Ansiedlungen im Zusammenhang mit dem Silicon Saxony bzw. ESMC adressiert wurden). Die Frage der FREIEN WÄHLER RADEBERG (Dr. Tilo Roß) zur Eignung der im Jahr 2016 von der Stadt Radeberg genannten alternativen Gewerbeflächen an der Pillnitzer Straße Süd-West (20ha) und Christoph-Seydel-Str. (15,6ha) wurde von Oberbürgermeister Höhme mit einem Verweis auf eine Abstimmung zwischen Arnsdorf und Radeberg aus dem Jahr 2006 dahingehend beantwortet, dass diese Flächen nicht betrachtet wurden. (Anm. der FWR: Die angeführte Abstimmung aus dem Jahr 2006 ist uns nicht bekannt und wurde bisher auch nie thematisiert). Zum Ende der Veranstaltung ergriff Dr. Antje Junghanß das Wort und wies darauf hin, dass ein NEIN zum vorgelegten Ratsentscheid kein NEIN zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt ist.
- Was bleibt? Auf konkrete Fragen der Bürger gab es immer wieder die bekannte Antwort: Alles wird sich im Verlaufe des Verfahrens ergeben, wir prüfen ja jetzt nur. Die erhoffte und auch mögliche Transparenz zu den immer wieder vorgetragenen Fragen – zur Größe, zum Ort und zur Ausrichtung der Gewerbegebiete – blieb man ein weiteres Mal schuldig. Vielmehr wurde das Verfahren als „normal“ und bürgerorientiert dargestellt. Eine Fragestellung dieser Tragweite sollte immer auf einem gültigen Flächennutzungsplan aufsetzen, der die vorliegenden und weitere Fragen zur Stadtentwicklung hätte – unter der intensiven Beteiligung der Bürger - im Vorfeld beantworten können. Auf dieses die Akzeptanz und Transparenz förderliche Vorgehen wurde unnötigerweise verzichtet. Noch wäre Zeit, dies nachzuholen – wenn der Oberbürgermeister den vom Stadtrat initiierten Bürgerentscheid als ernsthaftes Angebot der Bürgerbeteiligung versteht.
21. Januar 2025
Sächsische Zeitung Peter Escher moderiert Bürgerdialog (PressReader) | Chemnitzer Morgenpost | Dresdner Morgenpost (22.01.2025) Peter Escher wieder da (PressReader)
17. Januar 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 02/2025)
- Gemeinde Arnsdorf (Seite 2)
- Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Auszug) - Beschluss-Nr.: 36/5/2025: Der Gemeinderat der Gemeinde Arnsdorf stellt fest, dass das am 26.08.2024 angezeigte und am 17.09.2024 eingereichte Bürgerbegehren mit der Überschrift „Keine Ansiedlungen großflächiger Gewerbegebiete zwischen Radeberg und Arnsdorf“ und der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Arnsdorf die vorgesehenen Planungen zur Errichtung zweier interkommunaler Gewerbegebiete mit der Großen Kreisstadt Radeberg nicht weiterverfolgt?“ zulässig ist. --> Dieser Beschluss wurde einstimmig angenommen.
- Öffentliche Bekanntmachung der Abstimmung (sog. Bürgerentscheid) zu der Abstimmungsfrage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Arnsdorf die vorgesehenen Planungen zur Errichtung zweier interkommunaler Gewerbegebiete mit der Großen Kreisstadt Radeberg nicht weiterverfolgt?“ am 23. Februar 2025 (Auszug)
- „Radebergs Zukunft liegt in unseren Händen“ - Interview mit Oberbürgermeister Frank Höhme (Seite 3)
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 3)
16. Januar 2025
Sächsische Zeitung Gewerbegebiet ja oder nein? Bürgerentscheid in Arnsdorf kommt | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 17.01.2025)
12. Januar 2025
Mitteilung der Stadt Radeberg: Willkommen auf zukunft.radeberg.de – Gemeinsam Radebergs Zukunft gestalten, (Seite erstveröffentlicht am 12.01.2025)
10. Januar 2025
Beiträge in "die Radeberger" (Onlineausgabe 01/2025)
- Große Kreisstadt Radeberg - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2024
- Bürgerentscheid zur Gewerbeflächenentwicklung in Radeberg - Stadtrat trifft wegweisende Entscheidung (Seite 3)
- Anzeige zukunft.radeberg.de (Seite 3)
2. Januar 2025
WochenKurier Eine falsche Frage | WochenKurier (wochenkurier.info)
30. Dezember 2024
Bürgerinitiative Bürgerentscheid Arnsdorf Stadtrat-Sitzung Radeberg am 17. Dezember 2024 Radeberger – Bürger entscheiden am 23.Februar 2025 über Gewerbegebiete
28. Dezember 2024
Sächsische Zeitung Gewerbegebiete zwischen Radeberg und Arnsdorf: Freie Wähler üben Kritik am Bürgerentscheid | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 28.12.2024)
20. Dezember 2024
Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER RADEBERG (zum Stadtratsbeschluss vom 17.12.2024): Die ganze Wahrheit zum beschlossenen Bürgerentscheid - Fast ein Jahr hat es gedauert und soll bis zu 50.000€ für Öffentlichkeitsarbeit kosten.
19. Dezember 2024
Dresdner Neueste Nachrichten Radeberg stimmt zur Bundestagswahl auch über Gewerbegebiete ab | DNN (dnn.de)
18. Dezember 2024
Sächsische Zeitung Radeberger Stadtrat stimmt für Bürgerentscheid | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 19.12.2024)
Information der Stadt Radeberg: "Bebauungspläne für zwei Gewerbegebiete", veröffentlicht auch auf der Hompage der Stadt Radeberg
17. Dezember 2024
Stadtrat - Link zur Sitzungsankündigung (PDF) / Link zur Niederschrift (Anlage 1: Antrag der FWR)
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG stellen einen Antrag zu TOP 5 und TOP 6 mit folgender Erklärung (Detlev Dauphin): Die vorgeschlagene Bürgerbeteiligung durch einen Bürgerentscheid zu den geplanten Gewerbegebieten begrüße ich sehr. Die zur Entscheidung gestellte Frage erscheint mir jedoch nicht zielführend zu sein. Welche Konsequenz soll sich daraus ergeben, wenn die Bürger mehrheitlich mit Nein stimmen? Wegen des suggestiven Charakters der Frage habe ich auch rechtliche Bedenken, die ich in der Kürze der Zeit nicht abschließend klären konnte. Ich werde deshalb dem Bürgerentscheid dennoch zustim-men und diesen später rechtlich prüfen lassen. Für den Fall, dass der Bürgerentscheid rechtswidrig ist und damit nichtig sein würde, stelle ich einen Antrag auf ergänzende Bürgerentscheide zum gleichen Thema, die rechtssicher auch die Bürgerbegehren erledigen."
- Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids mit folgendem Entscheidungsvorschlag: „Der Stadtratsbeschluss Nr. SR077-2023 vom 31.01.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ – Aufstellungsbeschluss – Beschluss der Antragstellung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 16 SächsLPlG i. V. m. § 6 Abs. 2 ROG“ wird aufgehoben. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur gewerblichen Entwicklung der Großen Kreisstadt Radeberg unter Berücksichtigung der vorhandenen nicht genutzten Gewerbeflächen zu erarbeiten.“
- Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids mit folgendem Entscheidungsvorschlag: „Der Stadtratsbeschluss Nr. SR078-2023 vom 31.01.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ – Aufstellungsbeschluss – Beschluss der Antragstellung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 16 SächsLPlG i. V. m. § 6 Abs. 2 ROG“ wird aufgehoben. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur gewerblichen Entwicklung der Großen Kreisstadt Radeberg unter Berücksichtigung der vorhandenen nicht genutzten Gewerbeflächen zu erarbeiten.“
- Zur Sicherung einer ausgewogenen Information der Bürgerinnen und Bürger und eines fairen Verfahrens wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit den Vertrauenspersonen der Bürgerbegehren eine Vereinbarung zu treffen.
- Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro zur Deckung der Kosten der Durchführung der Bürgerentscheide. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen.
- Abstimmung: Ja 10, Nein 13, Enthaltung 1
- Beschlussvorschlag:
- Detlev Dauphin (FREIEN WÄHLER RADEBERG) beantragt, die über die beiden Teilfragen von TOP 5 (Bürgerentscheid und die Bereitstellung von 50.000Euro) getrennt abzustimmen: Ja 22, Nein 2, Enthaltung 0
- TOP 5 (öffentlicher Teil): AN001-2024 "Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft zur Durchführung eines Bürgerentscheides"
- Beschlussvorschlag: "Die Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft beantragen entsprechend der Absprache im Stadtrat vom 27.11.2024
- die Durchführung eines Bürgerentscheides zum Thema „Zukünftige Entwicklung der Stadt Radeberg“ gemeinsam mit der geplanten Bundestagswahl voraussichtlich am 23. Februar 2025 mit folgender Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ und „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen ausgewiesen werden können und damit die Beachtung aller öffentlichen und privaten Belange – z. B. die des Natur-, des Landschafts-, des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden im Verfahren sicherstellt, um insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und ihrer Region zu sichern?"dem Widerspruch der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson des Bürgerbegehrens mit Anwaltsschreiben vom 11.07.2024 gegen den Beschluss SR056-2024 des Stadtrates vom 19.06.2024 wird nicht abgeholfen;
- Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von maximal 50.000 Euro zur Konzeption und Durchführung umfassender Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürgerinnen und Bürger eingehend informieren zu können. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister dies zu beauftragen."
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
- Beschlussvorschlag: "Die Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft beantragen entsprechend der Absprache im Stadtrat vom 27.11.2024
- TOP 6 (öffentlicher Teil): SR109-2024 "Beschlussfassung zum Abstimmungstag des Bürgerentscheides entsprechend § 8 Sächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung (SächsKomVerfRDVO)"
- TOP 7 (öffentlicher Teil): SR110-2024 "Wahl des Gemeindewahlausschusses für den Bürgerentscheid am 23.02.2025"
- Anmerkung:
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG begrüßen und unterstützen die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in jegliche Form der Meinungsbildung und Beschlussfassung (siehe unser Leitbild). Die Formulierung der Fragestellung zum geplanten Bürgerentscheid auf Initiative des Stadtrates (TOP 5) wurde ohne Beteiligung der Bürgerinitiative erstellt. Dieses Vorgehen halten die FREIEN WÄHLER RADEBERG, insbesondere vor dem Hintergrund der bekannt intensiven Diskussion zum Thema und der Ablehnung der durch die Bürgerinitiative eingebrachten Bürgerbegehren durch zwei der beantragenden Fraktionen, für unangemessen. Die Wirkung der Fragestellung ist unklar.
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG fordern schon seit Beginn an eine umfassende Information (und Einbindung) der Bürgerinnen und Bürger, insofern begrüßen wir die Bereitstellung von (tatsächlich) Informationen zu den geplanten Gewerbegebieten. Die im Antrag vorgesehenen Mittel i.H.v. 50.000Euro für die Information der Öffentlichkeit sind jedoch unnötig, da ausreichend bekannte Informationsmittel und -wege (Hompage der Stadt, SozialMedia, Amtsblatt) zur Verfügung stehen.
- Auf Antrag der FREIEN WÄHLER RADEBERG wurde die Abstimmung über den Bürgerentscheid und die Bereitstellung 50.000Euro getrennt abgestimmt. Detlev Dauphin hat in seinem Redebeitrag auf die Intransparenz des Zustandekommens des Bürgerentscheides und unklare Fragestellung hingewiesen, Rolad Schmid hat die geplante Ausgabe von 50.000EUR kritisiert. Die FREIEN WÄHLER RADEBERG befürworten die Beteiligung der Bürger und haben auch unter Anerkennung der problematischen Formulierung dem Bürgerentscheid zugestimmt, die Bereitstellung der 50.000EUR jedoch abgelehnt. (Abstimmung zum Bürgerentscheid: Ja 23, Ent. 1, Nein 0 | Abstimmung "50.000EUR: Ja 17, Ent. 1, Nein 6)
- Unklar ist die Sitaution, dass zu beiden Teilfragen eine namentlichen Abstimmungaus beantragt aber bei Teilfrage 2 (Bereitstellung von 50.000Euro) nicht durchgeführt wurde. (siehe Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Großen Kreisstadt Radeberg - §21,(3))
- Siehe auch
- Beitrag der Bürgerinitiative Bürgerentscheid Arnsdorf vom 30.12.2024
- Beiträge in "die Radeberger" vom 10.01.2025
10. Dezember 2024
Sächsische Zeitung Jetzt also doch: Radeberger Stadtrat macht Weg frei für Bürgerentscheid | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 11.12.2024)
9. Dezember 2024
WochenKurier Noch keine Entscheidungen | WochenKurier (wochenkurier.info) - derzeit nicht abrufbar
6. Dezember 2024
Beitrag in "die Radeberger"
- Bürgerbegehren in Radeberg - Stadtrat diskutierte rechtliche Grundlagen (Seite 6, Onlineausgabe 49/2024)
28. November 2024
Pressemitteilung der Stadt Radeberg: "Stadtrat von Radeberg hat Widersprüchen von Bürgerinitiative nicht abgeholfen" (per E-Mail von Presse & Öffentlichkeit (
- Anmerkung:
- zu 1. (3. Nennung)
- Die Entscheidung des Stadtrates am 19.06.2024 erfolgte ohne Anhörung der von der Bürgerinitiative in der Sitzung (nochmals) vorgelegten juristischen Stellungnahme.
- Die Feststellung: "Die Bürgerbegehren genügen jedoch nicht den vom Gesetz und in der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts geforderten inhaltlichen Anforderungen an ein solches." wird von den FREIEN WÄHLER RADEBERG nicht geteilt. Uns stellt sich vielmehr die Frage, wieso die Gründe in der Pressemeldung nicht genannt? werden.
- siehe auch Eintrag vom 19.06.2024
- zu 3.: Zu den Anträgen der FREIEN WÄHLER RADEBERG: "Dem war aufgrund fehlender Zuständigkeit des Stadtrates zunächst nicht zu entsprechen." Die nun erfolgte Behandlung des Widerspruchsverfahren im Stadtrat folgt der geltenden Rechtslage (und der Einschätzung der FREIEN WÄHLER RADEBERG: "... sehen die Zuständigkeit weiterhin beim Stadtrat als ursprünglich beschließendes Kollegialorgan - Siehe auch Eintrag vom 25.09.2024 und unsere Pressemeldung vom 12.11.2024).
- zu 4.: Die Übernahme der Rechtsauffassung durch Oberbürgermeister Frank Höhme die Widerspruchsverfahren im Stadtrat zu behandeln, bestätigen die FREIEN WÄHLER RADEBERG in Ihrem Engagement für die Bürger, die Entscheidungen der Stadt Radeberg und des Stadtrates im Sinne der Bürger maximal transparent und rechtssicher zu gestallten.
- zu 1. (3. Nennung)
Beiträge in "die Radeberger"
- Leserbrief zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Arnsdorf am 06. November 2024 (Seite 3, Onlineausgabe 48/2024)
27. November 2024
Stadtrat - Link zur Sitzungsankündigung (PDF) / Link zur Niederschrift (PDF)
- TOP 5 (öffentlicher Teil): SR098-2024 "Abhilfeprüfung zum Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.06.2024 - B-Plan Nr. 82"
- Beschlussvorschlag: "Der Stadtrat beschließt,
- dem Widerspruch der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson des Bürgerbegehrens mit Anwaltsschreiben vom 11.07.2024 gegen den Beschluss SR056-2024 des Stadtrates vom 19.06.2024 wird nicht abgeholfen;
- das Widerspruchsverfahren ist somit dem Landratsamt des Landkreises Bautzen als zuständiger Widerspruchsbehörde zur Entscheidung durch Widerspruchsbescheid vorzulegen."
- Ansicht im Browser oder Download als PDF (Anlage: Beschlussauszug und Beschlussvorlage SR056-2024)
- Antrag wurde mehrheitlich angenommen
- Beschlussvorschlag: "Der Stadtrat beschließt,
- TOP 6 (öffentlicher Teil): SR099-2024 "Abhilfeprüfung zum Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.06.2024 - B-Plan Nr. 83"
- Beschlussvorschlag: "Der Stadtrat beschließt,
- dem Widerspruch der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson des Bürgerbegehrens mit Anwaltsschreiben vom 11.07.2024 gegen den Beschluss SR058-2024 des Stadtrates vom 19.06.2024 wird nicht abgeholfen;
- das Widerspruchsverfahren ist somit dem Landratsamt des Landkreises Bautzen als zuständiger Widerspruchsbehörde zur Entscheidung durch Widerspruchsbescheid vorzulegen."
- Ansicht im Browser oder Download als PDF (Anlage: Beschlussauszug und Beschlussvorlage SR058-2024)
- Antrag wurde mehrheitlich angenommen
- Beschlussvorschlag: "Der Stadtrat beschließt,
- Anmerkung:
- Detlev Dauphin erhält nach Eröffnung des TOP 5 durch OB Frank Höhme als erster Redner das Wort und beginnt mit: „Es geht heute um das Anliegen von 2000 Bürgern, die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben.“ Er führt an, dass zum Bürgerbegehren die Stellungnahmen von zwei Rechtsanwälten vorliegen, die zu einem gegensätzlichen Ergebnis (Bürgerbegehren ist rechtskonform vs. ist nichts rechtskonform) kommen und dass zum Anliegen des Bürgerbegehrens nach §25 der Sächsische Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid auch mit einer 2/3-Mehrheit durch den Stadtrat möglich ist. Detlev Dauphin führt fort: „Warum sollten wir (Anmerkung: der Stadtrat) dieses Bürgerbegehren ablehnen? Diese Frage stellt sich gerade vor dem Hintergrund des Wahlversprechens aller Fraktionen, sich für die Anliegen der Bürger zu engagieren und die Bürger in die Entscheidungen einzubinden. Die Bürger erwarten von uns, dass wir sie bei wichtigen Entscheidungen, die die Stadtentwicklung entscheidend beeinflussen, auch zwischen den Wahlen einbinden. Lassen Sie uns unseren Wähler zeigen, dass wir Demokratie im Stadtrat ernst nehmen! Gehen wir in den Dialog mit den Bürgern! Ich appelliere daher an alle Stadträtinnen und Stadträte: Lassen Sie uns heute ein Zeichen setzen für Transparenz, für Dialogbereitschaft und für demokratische Teilhabe. Zeigen wir, dass wir ein Stadtrat sind, der nicht nur für die Bürger entscheidet, sondern mit ihnen und deshalb bitte ich Sie gegen die Vorlage zu stimmen (Anmerkung: Antrag lautet auf Ablehnung des Widerspruchs gegen die Ablehnung).“
- Die am 13.11.2024 durch die FREIEN WÄHLER RADEBERG übersendeten zwei Anträge zur Tagesordnung wurden nicht auf die Tagesordnung gesetzt und nicht behandelt. Siehe hierzu: Niederschrift und Geschäftsordnung für den Stadtrat (§2)
21. November 2024
Beitrag in "die Radeberger"
- Gemeinderatssitzung in Arnsdorf - Erneute Vertagung und Zusammenarbeit im Fokus (Seite 6, Onlineausgabe 47/2024)
20. November 2024
Beitrag in der ARD: Plusminus am 20.11.2024 (17:40min - 19:20min)
19. November 2024
Beitrag im MDR: Umschau am 19.11.2024 (20:10min - 22:00min)
15. November 2024
Beitrag in "die Radeberger"
- Zulässigkeit des Arnsdorfer Bürgerbegehrens nicht entschieden (Seite 5, Onlineausgabe 46/2024)
13. November 2024
Die FREIEN WÄHLER RADEBERG stellen zwei Anträge zur Tagesordnung des Stadtrates
- Anschreiben an OB Frank Höhme, Anschreiben an Stadträte
- Antrag zu Tagesordnungspunkt: Abhilfeentscheidung über den Widerspruch der Vertrauenspersonen gegen den Stadtratsbeschluss Nr. SR056-2024 vom 19.6.2024 über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. SR077-2023 (inkl. Anlagen)
- Antrag zu Tagesordnungspunkt: Abhilfeentscheidung über den Widerspruch der Vertrauenspersonen gegen den Stadtratsbeschluss Nr. SR058-2024 vom 19.6.2024 über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. SR078-2023 (inkl. Anlagen)
Dresdner Neueste Nachrichten Zoff um Gewerbegebiet: Radeberger Stadtrat stimmt erneut über Bürgerbegehren ab | DNN (dnn.de) auch zu lesen bei PressReader
12. November 2024
Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER RADEBERG (zum Stadtratssitzung am 27.11.2024): Die Demokratie hat gesiegt! - Der Stadtrat kann doch noch den Weg für die beantragten Bürgerentscheide über die geplanten Gewerbegebiete frei machen.
7. November 2024
Sächsische Zeitung Arnsdorfer Bürgerbegehren muss rechtlich geprüft werden | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 09.11.2024)
5. November 2024
Sächsische Zeitung Neue Chance für Bürgerentscheid? | Sächsische.de (saechsische.de)
4. November 2024
WochenKurier Bürgerbegehren bekommen neue Chance | WochenKurier (wochenkurier.info)
Pressemitteilung der Stadt Radeberg: "Stadtrat wird sich mit Widersprüchen gegen die festgestellte Unzulässigkeit der Bürgerbegehren befassen" (per E-Mail von Presse & Öffentlichkeit (
- Siehe hierzu 13.09.2024: Antrag zur Tagesordnung des Stadtrates der FREIEN WÄHLER RADEBERG
- Siehe hierzu 25.09.2024: Antwort von Oberbürgermeister Frank Höhme auf den Antrag der FREIEN WÄHLER RADEBERG und die dazugehörige Einschätzung der FREIEN WÄHLER RADEBERG (... Zuständigkeit weiterhin beim Stadtrat als ursprünglich beschließendes Kollegialorgan. (Link - siehe Abschnitt 14, Satz 22))
18. Oktober 2024
Beiträge in "die Radeberger"
- Leserbeitrag zum Artikel Arnsdorfer Gemeinderäte stimmten ab in Ausgabe 40/2024 (Seite 2, Onlineausgabe 42/2024)
- Wir brauchen mehr direkte Demokratie und Volksabstimmungen (Seite 2, Onlineausgabe 42/2024)
- Anmerkungen der FREIEN WÄHLER RADEBERG: Auch wenn der Beitrag thematisch anders ausgerichtet ist, so lässt sich der Titel direkt auf die geplanten Gewerbegebieten übertragen.
4. Oktober 2024
Beitrag in "die Radeberger"
- Arnsdorfer Gemeinderäte stimmten ab: Die Entscheidung zu den Aufstellungsbeschlüssen der beiden potenziellen Gewerbegebietsflächen ist erneut vertagt worden - (Seite 1, Onlineausgabe 40/2024)
30. September 2024
Sächsische Zeitung Zoff um neue Gewerbegebiete zwischen Radeberg und Arnsdorf | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader ("Zoff um neue Gewerbegebiete", Seite 13, Sächsische Zeitung vom 01.10.2024)
27. September 2024
Beitrag in "die Radeberger"
- Großflächige Gewerbegebiete zwischen Radeberg und Arnsdorf — Bürgerbegehren eingereicht - die Bürger wollen selbst entscheiden - (Seite 7, Onlineausgabe 39/2024)
25. September 2024
Stadtrat - Link zur Niederschrift
- Einwohnerfragestunde (TOP 3)
- Zitat: "Herr Franke fragt nach dem Bearbeitungsstand der zwei eingereichten Bürgerbegehren. Herr Höhme erläutert, dass wir uns zurzeit noch in der Phase der Akteneinsicht befinden. Nach abschließender Akteneinsicht durch Herrn Düvelshaupt und Ergänzung der Begründung des Widerspruchs erfolgt die Abhilfeprüfung durch die Behörde bzw. den Oberbürgermeister. Anschließend befindet die Rechtsaufsichtsbehörde über den Widerspruch. "
Antwort von Oberbürgermeister Frank Höhme auf den Antrag der FREIEN WÄHLER RADEBERG zur Tagesordnung des Stadtrates vom 13.09.2024
- Der Oberbürgermeister weist den Antrag der FREIEN WÄHLER RADEBERG mit Hinweis auf § 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO als unbegründet zurück.
- § 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO: "Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben."
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG teilen diese Einschätzung nicht und sehen die Zuständigkeit weiterhin beim Stadtrat als ursprünglich beschließendes Kollegialorgan. (Link - siehe Abschnitt 14, Satz 22)
22. September 2024
Sächsische Zeitung Arnsdorfer Bürgerbegehren gegen neue Gewerbegebiete hat genügend Unterschriften | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 24.09.2024)
13. September 2024
Die FREIEN WÄHLER RADEBERG stellen einen Antrag zur Tagesordnung des Stadtrates
- Antrag: "Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit beantrage ich nach§ 36 Abs. 5 Sächsische Gemeindeordnung als Fraktionsführer namens und im Auftrag der Fraktion der Freien Wähler Radeberg, Folgendes auf die Tagesordnung einer der nächsten beiden Stadtratssitzungen zu setzen: 1. Abhilfeentscheidung über den Widerspruch der Vertrauenspersonen gegen den Stadtratsbeschluss Nr. SR056-2024 vom 19.6.2024 über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. SR077-2023 | Der Stadtrat ist nach § 72 VwGO i. V. m. § 25 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung für die Abhilfeentscheidung zuständig. Eine gesonderte Abhilfeentscheidung ist notwendig, da über den Widerspruch das Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde entscheidet."
- Begründung zur Beschlussvorlage: "Zur Begründung wird auf die anliegende Widerspruchsbegründung verwiesen, wonach das Bürgerbegehren zulässig ist. Diese Widerspruchsbegründung ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Die Begründung des Beschlusses zur Feststellung der Unzulässigkeit ist hingegen - genauso wie die rechtliche Stellungnahme des Rechtsanwalt Dossmann - in den für die behauptete Unzulässigkeit entscheidenden Punkten schwer nachvollziehbar. Es ist unverständlich, warum im Kostendeckungsvorschlag Angaben zu nicht bezifferbaren ungewissen Gewerbeeinnahmen und FAG-Zuweisungen gemacht werden müssen sowie warum wegfallende Kosten der Aufstellung Kosten des Entscheidungsvorschlags - der Nichtaufstellung - sein sollen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum der obige Entscheidungsvorschlag unbestimmt im Sinne von unverständlich, widersprüchlich oder unvollständig sein soll. Der Entscheidungsvorschlag ist bestimmt und die Begründung ausreichend - insbesondere gemessen an den Informationen, die bei der Abstimmung über den Stadtratsbeschluss Nr. SR077-2023 vom 31 .01.2024 dem Stadtrat vorgelegen haben. Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass das Bürgerbegehren auf die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. SR077-2023 vom 31.01.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplans-Nr. 82 nebst Zielabweichungsverfahren gerichtet ist. Das wird selbst in der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zweifelsfrei festgestellt - u. a. dadurch, dass das Bürgerbegehren als „kassatorisches Bürgerbegehren" qualifiziert wird. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses kann auch Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein, genauso wie der Grundsatzbeschluss über die Aufstellung, der weder einer Bürgerbeteiligung, noch einem besonderen Abwägungsgebot unterliegt. Bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans wurden dementspreched weder die Bürger beteiligt noch irgendwelche Abwägungen vorgenommen."
5. September 2024
Sächsische Zeitung Wie die beiden Gewerbegebiete für Arnsdorf und Radeberg noch "platzen" könnten | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 07.09.2024)
29. August 2024
Sächsische Zeitung Arnsdorfer starten Bürgerbegehren gegen große Gewerbegebiete | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 30.08.2024)
14. August 2024
Stadtrat - Link zur Niederschrift
- Einwohnerfragestunde (TOP 5)
- Zitat: "Herr Frach fragt an, wie die weitere Verfahrensweise zum Thema Bürgerbegehren ist. Er sagt, nach seinem Kenntnisstand muss der Stadtrat über den Widerspruch befinden. Herr Höhme führt aus, dass die Verwaltung den Widerspruch vom Landratsamt Bautzen als Widerspruchsbehörde zugestellt bekommen hat. Der Rechtsanwalt Herr Düvelshaupt hat Akteneinsicht beantragt, die nach seinem Urlaub (4 Wochen) stattfindet. Danach wird das Verfahren weitergeführt. Die Annahme, dass der Stadtrat darüber entscheiden wird, ist nicht richtig. Der Oberbürgermeister setzt den Beschluss des Stadtrates durch und befindet auch über den Widerspruch."
7. August 2024
Sächsische Zeitung "Wir brauchen Macher und keine Populisten": Wie sich Radebergs OB nach zwei Jahren im Amt positioniert | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 08.08.2024)
- Aus den Reihen der Fraktion der FREIEN WÄHLER RADEBERG wurde im Rahmen der Stadtratssitzung zu den TOP 5 und 6 am 19.06.2024 Oberbürgermeister Frank Höhme ein Fragenkatalog (Teil 1, Teil 2) mit 24 Fragen übergeben. Die Fragen wurden bisher (Stand 09.02.2025) nicht beantwortet.
Sächsische Zeitung Naturschutzverbände: Sachsen verbraucht viel zu viel Fläche | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 08.08.2024)
6. August 2024
Sächsische Zeitung Dresdner setzen auf Windkraft: Wie realistisch ist das? | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 07.08.2024)
5. August 2024
Sächsische Zeitung Kretschmers Vorschlag zur Volksbefragung: Nicht nur reden, auch mal machen! | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 06.08.2024)
- Die FREIEN WÄHLER RADEBERG befürworten und unterstützen die direkte Beteiligung der Bürger, insbesondere bei Fragen von herausragender und längerfristiger Wirkung. Wir setzen uns für das von der Initiative Bürgerentscheid Gewerbegebiete Radeberg angestrebten Bürgerbegehren ein.
- Die Fraktion der FREIEN WÄHLER RADEBERG hat die am 19.06.2024 im Stadtrat zur Abstimmung vorgelegten Beschlussvorlagen (siehe Eintrag zum 19.06.2024) zur Feststellung der Nichtzulässigkeit geschlossen abgelehnt. Die Beschlussvorlagen wurden in namentlicher Abstimmung jedoch mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und Wir für Radeberg angenommen.
24. Juli 2024
Sächsische Zeitung Geplante Gewerbegebiete: Streit um Zulässigkeit des Bürgerbegehrens | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 25.07.2024)
22. Juli 2024
WochenKurier Noch kein Ende in Sicht | WochenKurier (wochenkurier.info)
19. Juli 2024
Beitrag in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 29/2024
- Leserbrief: "Bürgerinitiative informiert über den Widerspruch bezüglich des Bürgerbegehrens"
"Die Bürgerbegehren über die geplanten Gewerbegebiete gehen in die nächste Runde – die Widersprüche sind am 10.07.2024 beim Landratsamt Bautzen eingereicht worden. Bevor das Landratsamt jedoch entscheiden kann, ist noch einmal der Stadtrat von Radeberg - zukünftig in neuer Besetzung - gefragt. Er muss darüber entscheiden, ob er der Rechtsauffassung der Bürgerinitiative folgt und die Bürgerbegehren doch für zulässig erklärt. Die Rechtsauffassung der Bürgerinitiative wollte die Mehrheit des amtierenden Stadtrates am 19.06.2024 bei der Ablehnung der beiden Bürgerbegehren unter keinen Umständen zur Kenntnis nehmen. Die Vertrauenspersonen haben einen erfahrenen Verwaltungsjuristen und Wirtschaftsmediator mit dem Widerspruchsverfahren beauftragt. Der Stadtrat muss nun entscheiden, ob er weiterhin allein der Rechtsauffassung des vom Oberbürgermeister beauftragten Rechtsanwalts folgt. Er kann jetzt aber auch im Sinne der Bürger und für mehr Bürgerbeteiligung der Rechtsauffassung des von den Vertrauenspersonen beauftragten Verwaltungsjuristen folgen und rechtssicher die Bürgerbegehren für zulässig erklären."
10. Juli 2024
Sächsische Zeitung Bürgerbegehren abgelehnt: Wie geht es mit den geplanten Gewerbegebieten weiter? | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 11.07.2024)
28. Juni 2024
Beiträge in "die Radeberger"
- Knappe Entscheidung im Stadtrat - Unzulässige Bürgerbegehren lassen Bürgerentscheid in die Ferne rücken (Seite 1, Onlineausgabe 26/2024)
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sondersitzung des Stadtrates vom 19.06.2024 (Seite 2, Onlineausgabe 26/2024)
24. Juni 2024
Sächsische Zeitung Geplante Gewerbegebiete bei Radeberg: Wichtig für TSMC-Ansiedlung? | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 25.06.2024)
21. Juni 2024
WochenKurier Widerspruch ist angesagt | WochenKurier (wochenkurier.info)
... darin die Stellungnahme der Bürgerinitiative: "Am heutigen Tag hat niemand gesiegt, aber die Demokratie verloren. Das Verfahren ist noch nicht zu Ende. Wir haben heute ein schlechtes Beispiel einer demokratischen Entscheidungsfindung erlebt, die durch eine einzige rechtliche Stellungnahme eines Anwalts bestimmt worden ist. Eine andere Rechtsauffassung wollte die Mehrheit des Stadtrats nicht zur Kenntnis nehmen. Trotz entsprechender Anträge einzelner Stadträte sowie der Initiatoren der Bürgerbegehren wurde eine Anhörung der Vertrauenspersonen nicht zugelassen. Anträge auf Rederecht für den Rechtsbeistand der Vertrauenspersonen wurden abgelehnt. Einzelne Stadträte haben sogar abgelehnt, die bei der Stadt vorliegende juristische Stellungnahme der Bürgerinitiative zu den Beschlussvorlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Den Stadträten selbst wurden die Texte der Bürgerbegehren, trotz Anmahnung seitens der Bürgerinitiative am 29. Mai, erst am 17. Juni durch die Stadt übermittelt. Damit war eine Prüfung der rechtlichen Begründung der Beschlussvorlage durch die Stadträte gar nicht sichergestellt.
Ungeachtet der unzureichenden Informationslage haben die Stadträte der Fraktionen der CDU und Wir für Radeberg namentlich für die Unzulässigkeit der Bürgerbegehren gestimmt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat darüber hinaus in der Sitzung gefordert, dass keine Diskussion über die Zulassung der Bürgerbegehren geführt wird. Die logische Konsequenz aus dieser Entscheidungsfindung ist, dass die Bürgerinitiative in Widerspruch geht."
20. Juni 2024
Sächsische Zeitung Geplante Gewerbegebiete: Warum der Radeberger Stadtrat das Bürgerbegehren abgelehnt hat | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader und PressReader (Sächsische Zeitung vom 21.06.2024)
Pressemitteilung auf der Homepage der Stadt Radeberg: Bebauungspläne für zwei Gewerbegebiete | Bürgerbegehren zu Gewerbegebieten nicht zulässig
19. Juni 2024
Stadtrat - Link zur Sitzungsankündigung / Link zur Niederschrift
- TOP 5 (öffentlicher Teil): SR056-2024 "Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses SR077-2023 vom 31.01.2024"
- Beschlussvorschlag: "Der Stadtrat stellt fest, dass das am 22.03.2024 angezeigte und am 30.04.2024 eingereichte Bürgerbegehren zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses SR077-2023 vom 31.01.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ (hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Antragsstellung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 16 SächsLPIG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG) unzulässig ist."
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
-
- Ablauf
- Antrag (Dr. Ulrich Hensel) auf eine Generaldebatte (keine Begrenzung der Redezeit), bei der die Redezeit nicht beschränkt ist. Abgelehnt mit: Ja 8 Nein 11 Enthaltung
- Steffi Dauphin übergibt der Verwaltung einen Fragenkatalog zum Beschluss SR056-2024 und SR058-2024 (TOP 6) und bittet um anfügen dieser Fragen und der zugehörigen Antworten an die Niederschrift. Anlage zur Niederschrift (Teil 1 - SR056-2024), Anlage zur Niederschrift (Teil 2 - SR058-2024)
- Antrag (Frank-Peter Wieth) auf Ende der Debatte. Angenommen mit Ja 11 Nein 8 Enthaltung 1
- Ablauf
- In namentlicher Abstimmung mehrheitlich beschlossen - Ja 11 Nein 8 Enthaltung 1: Dauphin, Detlev Nein, Dauphin, Steffi Nein, Hänsel, Matthias Ja, Hantschmann, Dirk Ja, Dr. Hensel, Ulrich Nein, Känner, Andreas Ja, Kindermann, Jürgen Nein, Kirchner, Uwe Nein, König, Ronny Ja, Kühnapfel, Gabor Ja, Dr. Leege, Karl-Wilhelm Nein, Otto, Toralf Enthaltung, Petzold, Ingrid Ja, Ranft, Birgit Nein, Richter, Jens Nein, Schöffl, Lutz Ja, Wedemeyer, Holger Ja, Wieth, Frank-Peter Ja, Höhme, Frank Ja
- TOP 6 (öffentlicher Teil): SR058-2024 "Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses SR077-2023 vom 31.01.2024"
- Beschlussvorschlag: "Der Stadtrat stellt fest, dass das am 22.03.2024 angezeigte und am 30.04.2024 eingereichte Bürgerbegehren zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses SR078-2023 vom 31.01.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Antragsstellung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 16 SächsLPIG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG) unzulässig ist."
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
-
- Ablauf
- Antrag (Dr. Ulrich Hensel) auf Hinzuziehung eines zusätzlichen Sachverständigen. Abgelehnt mit: Ja 9 Nein 11 Enthaltung 0
- Steffi Dauphin stellt einen Antrag zur Sache. "Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stellt fest, dass das am 22.03.2024 angezeigte und am 30.04.2O24 eingereichte Bürgerbegehren auf die Durchführung eines Bürgerentscheids mit dem Entscheidungsvorschlag: ,,Der Stadtratsbeschluss Nr. SR078-2023 vom 31.01.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 ,,Gewerbegebiet Radeberg Süd / Amsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg" Aufstellungsbeschluss - Beschluss der Antragstellung eines Zielabweichungsverlahrens gem. § 16 SächsPIG i. V. m. § 6 Abs. 2 ROG wird aufgehoben." zulässig ist. Begründung: Zur Begründung wird auf die anliegende rechtliche Stellungnahme des Rechtsanwalts Jens Düvelshaupt vom 17. Juni 2024 verwiesen, wonach das Bürgerbegehren zulässig ist. Die Begründung der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zur Feststellung der Unzulässigkeit ist hingegen schwer nachvollziehbar. Es ist unverständlich, warum im Kostendeckungsvorschlag Angaben zu nicht bezifferbaren ungewissen Gewerbeeinnahmen und FAG-Zuweisungen gemacht werden müssen sowie warum wegfallende Kosten der Aufstellung Kosten des Entscheidungsvorschlags - der Nichtaufstellung - sein sollen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum der obige Entscheidungsvorschlag unbestimmt im Sinne von unverständlich, widersprüchlich oder unvollständig sein soll. Der Entscheidungsvorschlag ist bestimmt und die Begründung ausreichend - insbesondere gemessen an den Informationen, die bei der Abstimmung über den Stadtratsbeschluss Nr. SR078-2023 vom 31.01.2024 dem Stadtrat vorgelegen haben. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses kann auch Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein, genauso wie der Grundsatzbeschluss über die Aufstellung, der weder einer Bürgerbeteiligung, noch einem besonderen Abwägungsgebot unterliegt." Anlage zur Niederschrift, Abgelehnt mit: Ja 9 Nein 11 Enthaltung 0
- Ablauf
-
- In namentlicher Abstimmung mehrheitlich beschlossen - Ja 11 Nein 8 Enthaltung 1: Dauphin, Detlev Nein, Dauphin, Steffi Nein, Hänsel, Matthias Ja, Hantschmann, Dirk Ja, Dr. Hensel, Ulrich Nein, Känner, Andreas Ja, Kindermann, Jürgen Nein, Kirchner, Uwe Nein, König, Ronny Ja, Kühnapfel, Gabor Ja, Dr. Leege, Karl-Wilhelm Nein, Otto, Toralf Enthaltung, Petzold, Ingrid Ja, Ranft, Birgit Nein, Richter, Jens Nein, Schöffl, Lutz Ja, Wedemeyer, Holger Ja, Wieth, Frank-Peter Ja, Höhme, Frank Ja
14. Juni 2024
Sächsische Zeitung Scheitert das Bürgerbegehren gegen das geplante Gewerbegebiet in Radeberg? | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 07.05.2024)
7. Juni 2024
Sächsische Zeitung (Verlagsbeilage) "Wir brauchen Gewerbeflächen!" Gemeinsam mit Arnsdorf könnte Radeberg Gewerbegebiete schaffen. Das will aber nicht jeder.| Sächsische.de (saechsische.de) (Sächsische Zeitung vom 07.06.2024)
Beitrag in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 23/2024
- Anzeige von Frank-Peter Wieth und Ronny König
Hinweis: Stellungnahme der FREIEN WÄHLER RADEBERG vom 16.02.2024
29. Mai 2024
Stadtrat - Link zur Niederschrift
- Einwohnerfragestunde (TOP 2)
- Fragen von Frau Winkler und Antworten von Oberbürgermeister Frank Höhme zu den Bürgerbegehren (siehe Niederschrift):
- Fragen von Frau Hauptvogel und Antworten von Oberbürgermeister Frank Höhme zu den Bürgerbegehren (siehe Niederschrift):
6. Mai 2024
Sächsische Zeitung "Auch mal kontra": Warum Detlev Dauphin für die Freien Wähler in den Radeberger Stadtrat will | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 07.05.2024)
4. Mai 2024
Dresdner Neueste Nachrichten: Radeberger BI überreicht Anträge - zu lesen bei PressReader
2. Mai 2024
WochenKurier Bürgerentscheid rückt näher | WochenKurier (wochenkurier.info)
30. April 2024
Pressemeldung der Stadt Radeberg auf Facebook
Pressemitteilung auf der Homepage der Stadt Radeberg: Bürgerinitiative hat Unterschriften für Bürgerentscheide eingereicht
27. April 2024 (bis)
Initiative Bürgerentscheid Gewerbegebiete Radeberg (Facebook | X): Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren
- Informationen zu den beiden Bürgerbegehren für die Aufhebung der Stadtratsbeschlüsse vom 31.01.2024, Bebauungspläne Nr. 82 und 83
- Bürgerbegehren für die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 31.01.2024 | Bebauungsplan Nr. 82
- Bürgerbegehren für die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 31.01.2024 | Bebauungsplan Nr. 83
- Wo? ... u.a.:
- 19. und 26.04.2024 auf dem Radeberger Wochenmarkt
- Birgit's lottoshop, Oberstr. 30
- Friseur Brisch, Pillnitzer Str. 52
Ergebnis der Unterschriftensammlung zu den Bürgerbegehren:
- Stimmberechtigte Personen in Radeberg zum 30.04.2024: 15297 Personen
- erforderliche Anzahl der Unterschriften (je Bürgerbegehren): 765 (mind. 5% der stimmberechtigten Personen)
- erreichte Anzahl der Unterschriften (Quelle: Initiative Bürgerentscheid Gewerbegebiete Radeberg)
- 1784 (11,7%) Unterschriften zum Bürgerbegehren für die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 31.01.2024 | Bebauungsplan Nr. 82
- 1786 (11,7%) Unterschriften zum Bürgerbegehren für die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 31.01.2024 | Bebauungsplan Nr. 83
Das Bürgerbegehren in der Datenbank Bürgerbegehren der Bergischen Universität Wuppertal: Bürgerbegehren - 12143
25. April 2024
Sächsische Zeitung Arnsdorfer Haushalt in der Warteschleife: Darum passiert gerade wenig in der Gemeinde | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 27.04.2024)
24. April 2024
Sächsische Zeitung Radeberger sollen nun über neue Gewerbegebiete entscheiden | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 26.04.2024)
22. April 2024
Sächsische Zeitung "Nicht in ein Boot mit der AfD" - Warum Frank-Peter Wieth für die CDU in den Radeberger Stadtrat will | Sächsische.de (saechsische.de)
19. April 2024
Beitrag in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 16/2024
- Leserbrief: "Wichtige Entscheidung"
16. April 2024
WochenKurier Der Gegenwind wird stärker | WochenKurier (wochenkurier.info)
15. April 2024
Sächsische Zeitung So positionieren sich die Radeberger Grünen zum geplanten Gewerbegebiet | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 17.04.2024)
12. April 2024
Beiträg in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 15/2024
- Anzeige der Fraktion Wir für Radeberg im Stadtrat und der CDU im Stadtrat: Geben Sie Radebergs Zukunft eine Chance! (Seite 3)
Hinweis: Stellungnahme der FREIEN WÄHLER RADEBERG vom 16.02.2024
- Anzeige des Arbeitskreises Bürgerbegehren: Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid über die Stadtratsbeschlüsse vom 31.01.24 zum Start der Bebauungsplanung für zwei neue Gewerbegebiete mit insgesamt 135 ha Fläche
" ... Mit dem Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass alle Bürger in einem Bürgerentscheid über den Bestand dieser Stadtratsbeschlüsse mit „Ja“ oder „Nein“ entscheiden können.
Dafür werden bis zum 27.04.24 mindestens 1.000 Unterschriften für jeden der beiden Stadtratsbeschlüsse benötigt! Unterschriftslisten mit Begründungen für das Bürgerbegehren liegen u.a. in Birgit's Lottoshop Oberstr. 30 und Friseur Brisch Pillnitzer Str. 52 aus. Außerdem besteht die Möglichkeit der Unterschriftsleistung für diese demokratische Mitbestimmung z.B. zu den Markttagen an den kommenden Freitagen, den 12., 19. und 26. April 2024.
Weitere Informationen gibt es auch auf Facebook und X unter dem Stichwort „Bürgerinitiative Radeberg“ sowie bei der Ansprechpartnerin Frau Vera Winkler:
5. April 2024
Beitrag in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 14/2024
- Beitrag vom Arbeitskreis Bürgerbegehren (Initiative Bürgerentscheid Gewerbegebiete Radeberg): Bürgerbegehren für die Aufhebung der Stadtratsbeschlüsse vom 31.01.24 zu zwei neuen Gewerbegebieten mit 135 ha
Sächsische Zeitung Soll Radeberg sich weiter entwickeln? CDU und Wir für Radeberg plädieren dafür | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 06.04.2024)
31. März 2024
Sächsische Zeitung Radeberger sollen über die beiden geplanten Gewerbegebiete abstimmen | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 30.03.2024)
28. März 2024
Sächsische Zeitung Radeberg: Verliert Arnsdorf durch die neuen Gewerbegebiete Flächen an Radeberg? | Sächsische.de (saechsische.de)
22. März 2024
Sächsische Zeitung Radeberger Konkurrenz für den Industriepark Oberelbe? | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 08.04.2024)
15. März 2024
Beiträge in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 11/2024 (15.03.2024)
- Seite 1: Chancen und Bedenken zum potenziellen Gewerbegebiet | Arnsdorf auf dem Weg zur wirtschaftlichen Neuausrichtung?
- Seite 3: Chancen, Herausforderungen und kritische Stimmen | Öffentliche Vorstellung zum Thema Gewerbegebiete in Radeberg
8. März 2024
Sächsische Zeitung Radeberg: Viele offene Fragen nach Infoabend zu Gewerbegebieten bei Radeberg | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 09.04.2024)
7. März 2024
Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung Radeberg im Rathaus
- Präsentation der Stadtplanung (Frau Vogel)
- Präsentation von Herrn Diedrichs (Beauftragte für Großansiedlungen der Sächsischen Staatskanzlei)
Information der Stadt Radeberg: "Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete", (auf der Hompage der Stadt Radeberg nicht mehr erreichbar; der Stand vom 17.04.2024 hier: web.archive.org)
5. März 2024
Einwohnerversammlung der Gemeinde Arnsdorf
3. März 2024
Sächsische Zeitung Radeberg: Infoabend zum geplanten Gewerbegebiet zwischen Arnsdorf und Radeberg | Sächsische.de (saechsische.de)
1. März 2024
Beitrag in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 09/2024 (01.03.2024)
- Info der Gemeinde Arnsdorf zur Einwohnerversammlung am 05.03.2024 (TOP 6: Informationen zu den geplanten Aufstellungsbeschlüssen für die Gewerbegebiete)
28. Februar 2024
Sächsische Zeitung "In fünf bis zehn Jahren": Radebergs OB Höhme über das geplante Gewerbegebiet an der S177 | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 01.03.2024)
23. Februar 2024
Beiträge in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 08/2024
- Info der Gemeinde Arnsdorf zur Einwohnerversammlung am 05.03.2024 (TOP 6: Informationen zu den geplanten Aufstellungsbeschlüssen für die Gewerbegebiete)
- Leserbrief: "Beitrag zum geplanten Gewerbegebiet Radeberg - Arnsdorf West (Wallroda)"
19. Februar bis 10. März 2024
Bürgerbeteiligung öffentliche Auslage und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Bebauungsplan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg"
- Bebauungsplan Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg"
19. Februar 2024
Sächsische Zeitung Arnsdorfer bereiten Bürgerentscheid zu neuen Gewerbegebieten vor | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 20.02.2024)
16. Februar 2024
Beiträge in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 07/2024
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 31.01.2024
- Leserbrief: "Gewerbegebietsausweisung Radeberg – Arnsdorf | Es ist keine Prüfung mehr, denn der Aufstellungsbeschluss ist rechtswirksam und man kann nur hoffen ... "
- Stellungnahme der FREIEN WÄHLER RADEBERG
"Wer Visionen hat, der muss dafür auch Verantwortung übernehmen"
Wir, die FREIEn WÄHLER RADEBERG, stehen für eine lebenswerte und wirtschaftlich starke Stadt einschließlich deren Ortsteile sowie eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Entwicklung. Die Förderung von Handwerk und Gewerbe ist einer unserer Schwerpunkte.
Dennoch hat sich die Fraktion gegen die zwei neuen Gewerbegebiete, mit in Summe 137ha Land, ausgesprochen. WARUM?
Radeberg und seine Ortsteile mit ca. 19.000 Einwohnern verfügt derzeit über 90ha Gewerbefläche. In der Stadt arbeiten über 11.500 abhängige Beschäftigte. Es kommen mehr von außerhalb nach Radeberg, als dass sie Radeberg zum Arbeiten verlassen. Im Freistaat haben wir eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten.
Die mit den beiden Gewerbegebieten angestrebte Verdoppelung der Arbeitsplätze in Radeberg und Arnsdorf sowie deren Ortsteilen erfordert ein vergleichbares Wachstum der gesamten Orte: eine Verdopplung der Einwohnerzahl erfordert eine doppelt so große Infrastruktur und damit den doppelten Flächenbedarf. Die 137ha neuen Gewerbeflächen sind mit 30 bis 100 Arbeitsplätzen pro Hektar anzusetzen. Der gesamte Flächenbedarf einschließlich der erforderlichen Ortsentwicklung beträgt damit nicht „nur“ 137ha des eigentlichen Gewerbegebietes, vielmehr ist insgesamt vom 3 bis 4-fachen, also von ca. 400-550ha auszugehen. Das ist anhand einschlägiger Planungsgrundlagen schon jetzt bekannt.
Unser Anliegen ist es, alle Belange wie Bildung, Freizeit, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Natur, Tourismus, Verkehr oder Wohnen gleichberechtigt und im Einklang mit Landwirtschaft und Natur in ihrer Gesamtheit zu diskutieren. Die Ergebnisse sind in einem Flächennutzungsplan festzuhalten und in den Landesentwicklungsplan (2013) oder den Regionalplan (2023) einzubringen. Gewerbeflächen der angestrebten Größe sind in keiner der genannten Planungen berücksichtigt. Vielmehr wurden die in Frage stehenden Flächen darin dem regionalen Grünzug untergeordnet und aufgrund der fruchtbaren Böden als Vorranggebiet der Landwirtschaft festgeschrieben.
Bestehende Planungen zu hinterfragen ist legitim. Jedoch müssen derzeit brachliegende und für Gewerbeansiedlung geeignete Gebiete den Vorrang bekommen: in Radeberg derzeit ca. 37ha (1. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) der Stadt Radeberg, 2022). Zusätzlich zu diesen 37ha hat die Stadt Radeberg bereits 2016 auf eine Anfrage des Stadtrates u.a. mit den Gebieten Pillnitzer Straße Süd (20ha) und Christoph-Sydel-Straße (15,6ha) mögliche Standorte für neue Gewerbeflächen benannt (Aktenzeichen 631.621).
Eine Neuentwicklung von Gewerbeflächen in der Größe von 137ha zusätzlich zu und außerhalb von den im Flächennutzungsplan vorgesehenen ist verantwortungslos. Die oben benannte Gesamtkonstellation wurde im Vorfeld nicht betrachtet und kann im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens auch nicht betrachtet werden. Die FREIEn WÄHLER RADEBERG setzen sich seit längerem und nochmals verstärkt seit Amtsantritt von Oberbürgermeister Frank Höhme für eine Überarbeitung des Flächennutzungsplans (Stand 2006!) mit der vorgesehenen Beteiligung der Öffentlichkeit und aller anderen Interessenträger ein. Ohne diese Voraussetzung sind die aus Rücklagen der Stadt Radeberg vorgesehenen Eigenmittel von 182.000EUR direkt verloren und nicht im Sinne eines verantwortungsvollen „Miteinanders“ investiert.
Tilo Roß
Freie Wähler Radeberg
Sie haben Anmerkungen bzw. Hinweise zum Text oder wollen sich in der Lokalpolitik bei den FREIEn WÄHLERn RADEBERG engagieren? Dann schreiben Sie uns:
12. Februar 2024
Sächsische Zeitung "Verantwortungslos": Freie Wähler Radeberg kritisieren Pläne für Gewerbegebiet | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 13.02.2024)
9. Februar 2024
Bekanntmachung(en) auf der Homepage der Stadt Radeberg
- Bebauungsplan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg"
- Bebauungsplan Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg"
Beiträge in "die Radeberger" - Link zur Onlineausgabe 06/2024
- Redaktioneller Beitrag: "Hitzige Debatte im Radeberger Stadtrat - Entscheidung um Gewerbegebiet"
- Bekanntmachung(en) der Stadtverwaltung Radeberg
- zu den Beschlüssen des Stadtrates vom 31.01.2024
- Einladung zu Vorstellung am Donnerstag, den 07.03.2024, 18.00 Uhr, Stadtverwaltung Radeberg, Ratssaal
- Information zur Bürgerbeteiligung
- Leserbrief: "Über so eine wichtige Entscheidung sollte es unbedingt einen Bürgerentscheid geben!"
8. Februar 2024
Sächsische Zeitung Radeberg: Arnsdorfer - "Ullersdorfer Golfplatz soll neues Gewerbegebiet werden" | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 09.02.2024)
6. Februar 2024
Sächsische Zeitung "Historische Chance": Warum die Radeberger CDU-Fraktion nicht gegen ein Gewerbegebiet votiert hat | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 08.02.2024)
3. Februar 2024
Sächsische Zeitung Neues Gewerbegebiet zwischen Radeberg und Arnsdorf: "Einwohner sollten jetzt zu Wort kommen" | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 07.02.2024)
1. Februar 2024
Sächsische Zeitung "Wir sind kein kleines gallisches Dorf": Radeberg stimmt für Pläne für Gewerbegebiet | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader (Sächsische Zeitung vom 02.02.2024)
31. Januar 2024
Stadtrat - Link zur Sitzungsankündigung / Link zur Niederschrift
- TOP 5: SR077-2023 | B - Plan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der Antragstellung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 16 Sächs-LPlG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
- Zusatzdokumente
-
- Ablauf
- Einwohnerfragestunde
- Frau Vorwerk zum Thema Gewerbegebiet - Anlage zur Niederschrift
- In der Niederschrift ist zu TOP 2 ist geschrieben: "Die Antworten gehen den Anfragenden schriftlich zu."
- Oberbürgermeister Frank Höhme antwortet am 07.02.2024, ohne jedoch auf die konkreten Fragen einzugehen. Vielmehr verweist er in seinem Schreiben auf das Aufstellen der Bebauungspläne und das genau dieses Verfahren erst eine Beantwortung der Fragen ermöglicht.
- Als Reaktion auf das Schreiben (die Nichtbeantwortung der Fragen) wurde durch Frau Wendt am 19.02.2024 erneut ein Schreiben mit Fragen an Oberbürgermeister Frank Höhme gesendet. Das Schreiben und damit auch die Fragen wurden bisher (Stand 09.02.2025) nicht beantwortet.
- Frau Winkler zum Thema Gewerbegebiet - Anlage zur Niederschrift
- Antwort von Oberbürgermeister Frank Höhme am 07.02.2024, wiederum ohne auf die konkreten Fragen einzugehen und mit Verweis auf das laufende Verfahren.
- Als Reaktion auf das Schreiben (die Nichtbeantwortung der Fragen) wurde durch Frau Winkler am 15.02.2024 erneut ein Schreiben mit Fragen an Oberbürgermeister Frank Höhme gesendet (eine Kopie ging an alle Fraktionenn im Stadtrat). Das Schreiben und damit auch die Fragen wurden bisher (Stand 09.02.2025) nicht beantwortet.
- Frau Vorwerk zum Thema Gewerbegebiet - Anlage zur Niederschrift
- Detlev Dauphin stellt Antrag auf eine Generaldebatte für die Beschlussvorlagen SR077-2023 und SR078-2023. Abgelehnt
- Detlev Dauphin stellt Antrag auf namentliche Abstimmung für die Beschlussvorlagen SR077-2023 und SR078-2023. Angenommen
- Steffi Dauphin gibt Wortmeldungen zu den Beschlussvorlagen SR077-2023 und SR078-2023 zu Protokoll. Anlage zur Niederschrift
- Einwohnerfragestunde
- Ablauf
-
- In namentlicher Abstimmung mehrheitlich beschlossen - Ja 12 Nein 8 Enthaltung 3: Dauphin, Detlev Nein, Dauphin, Steffi Nein, Hänsel, Matthias Enthaltung, Hantschmann, Dirk Ja, Dr. Hensel, Ulrich Nein, Känner, Andreas Ja, Kindermann, Jürgen Nein, Kirchner, Uwe Nein, König, Ronny Ja, Kühnapfel, Gabor Ja, Dr. Leege, Karl-Wilhelm Nein, Lück, Thomas Enthaltung, Mieth, Robert Ja, Mulansky, Knut Ja, Otto, Toralf Ja, Petzold, Ingrid Ja, Ranft, Birgit Nein, Richter, Jens Nein, Schmidt, Roland Enthaltung, Schöffl, Lutz Ja, Wedemeyer, Holger Ja, Wieth, Frank-Peter Ja, Höhme, Frank Ja - mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 8 Enthaltung 3
- TOP 6: SR078-2023 | B - Plan Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der Antragstellung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 16 SächsL-PIG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG
- Ansicht im Browser oder Download als PDF
- Zusatzdokumente
-
- In namentlicher Abstimmung mehrheitlich beschlossen - Ja 12 Nein 9 Enthaltung 2: Dauphin, Detlev Nein, Dauphin, Steffi Nein, Hänsel, Matthias Enthaltung, Hantschmann, Dirk Ja, Dr. Hensel, Ulrich Nein, Känner, Andreas Ja, Kindermann, Jürgen Nein, Kirchner, Uwe Nein, König, Ronny Ja, Kühnapfel, Gabor Ja, Dr. Leege, Karl-Wilhelm Nein, Lück, Thomas Enthaltung, Mieth, Robert Ja, Mulansky, Knut Ja, Otto, Toralf Ja, Petzold, Ingrid Ja, Ranft, Birgit Nein, Richter, Jens Nein, Schmidt, Roland Nein, Schöffl, Lutz Ja, Wedemeyer, Holger Ja, Wieth, Frank-Peter Ja, Höhme, Frank Ja
29. Januar 2024
Sächsische Zeitung Bürger kritisieren geplantes Gewerbegebiet | PressReader
3. November 2023
Sächsische Zeitung Geplantes neues Gewerbegebiet in Arnsdorf und Radeberg sorgt teils für Unmut bei den Bürgern | Sächsische.de (saechsische.de) auch zu lesen bei PressReader(Sächsische Zeitung vom 04.11.2024)
September 2023
Zugang der Zuwendungsbescheide (getrennt für die Teilflächen)
11. September 2023
Sächsische Zeitung Sachsen fördert Gewerbegebiete in Arnsdorf und Radeberg | Sächsische.de (saechsische.de)
7. September 2023
Veröffentlichung Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung:
- Staatsminister Schmidt: »Schub für die Regionalentwicklung im Land!«
- Liste Fördervorhaben Regionale Planungsförderung - 1. Aufruf 2023
April 2023
Einreichung der Förderanträge (getrennt für die Teilflächen)
Februar 2023
Veröffentlichung Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Zitat (Auszug):
"Freistaat unterstützt Planung von Gewerbegebieten
Sachsens Kommunen können sich ab sofort um Fördermittel für die Planung von Gewerbegebieten bewerben. Die entsprechenden Seiten im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) wurden vergangene Woche freigeschaltet. Das Kabinett hatte die Förderrichtlinie RegioPlan Anfang Januar beschlossen. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 stehen insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung. ...
Anträge sind bis zum 14. April 2023 möglich. Um die besten Anträge für die Förderung auswählen zu können, enthält der Aufruf folgende Rankingkriterien, anhand derer die Anträge beurteilt werden:
-
-
- landes- und bundespolitisches Interesse / Zukunfts- und Schlüsseltechnologien,
- Strukturwandel / Strukturentwicklung,
- Energieeffizienz / Nutzung erneuerbarer Energien,
- Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf,
- Stärkung von Wertschöpfungsketten,
- Machbarkeit bzw.
- Bedarf. ..."
-
- Förderrichtlinie: Förderrichtlinie RegioPlan
- Rechtsgrundlage: FRL RegioPlan
- Antragsseite der Sächsischen Aufbaubank: FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen (Regionale Planungsförderung)
6. Mai 2016
Auskunft der Stadtverwaltung Radeberg (Aktenzeichen 631.621): Aktueller Stand der Verfügbarkeit von Flächen zur Gewerbeansiedlung - Anfrage zur Sitzung des Stadtrates am 23. März 2016
23. März 2016
Stadtrat - Link zur Niederschrift
- Anfragen der Stadträte (TOP 3)
- Zitat: "Herr Höhme reicht im Namen der SPD/Grüne Fraktion einen Fragenkatalog zu den Themen „Aktueller Stand der Verfügbarkeit von Flächen zur Wohnbebauung“ und „Wie steht es um die Verfügbarkeit von Flächen zur Gewerbeansiedlung“ ein (siehe Anlage). Um Antwort wird die Stadtverwaltung bis spätestens zur übernächsten Sitzung des Stadtrates gebeten."